VV 2504 ff - Schuldnerin meldet sich nicht!

  • Anruf einer Anwältin: sie hat aufgrund eines BHS ganze 80 Gläubiger angeschrieben. Jetzt wäre Zeit den Plan gem. § 305 InsO zu erstellen; aber die Mandantin meldet sich seit Monaten nicht. Anwältin will jetzt (verständlicherweise) das Mandat niederlegen. Was kann sie abrechnen? EInen Plan kann sie nicht vorlegen. Geht sie jetzt ernsthaft mit 99,96 € (bzw. tatsächliche Auslagen statt der Pauschale) nach Hause?

  • Die Vergütungsvorschriften sprechen von der außergerichtlichen Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung [...] auf der Grundlage eines Plans. Dieses Ziel mag zwar nicht erreicht sein, dennoch steht ihr m. E. die volle Vergütung zu.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

    Einmal editiert, zuletzt von Noatalba (26. September 2011 um 15:11) aus folgendem Grund: "BHS" übersehen.

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