Anruf einer Anwältin: sie hat aufgrund eines BHS ganze 80 Gläubiger angeschrieben. Jetzt wäre Zeit den Plan gem. § 305 InsO zu erstellen; aber die Mandantin meldet sich seit Monaten nicht. Anwältin will jetzt (verständlicherweise) das Mandat niederlegen. Was kann sie abrechnen? EInen Plan kann sie nicht vorlegen. Geht sie jetzt ernsthaft mit 99,96 € (bzw. tatsächliche Auslagen statt der Pauschale) nach Hause?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!