Rechtsantragstellenregister - Abschrift der Anträge zur Akte

  • Liebe Kollegen,

    ist es erforderlich die Anträge, welche man aufnimmt in Abschrift selbst zu behalten und ein RaSt-Register zu führen?

    Ich meine damit sowohl die Anträge für das eigene Gericht als auch die Anträge für das fremde Gericht???

    Ich kenne zwei Meinungen...ein Kollege trägt alles in ein AR Register ein (die Anträge für andere Gerichte) und ein weiterer Kollege leitet die externen Anträge einfach weiter und behält dazu nichts...

    ?!?

  • Hier bei uns ist es üblich, daß

    a) eine Statisik geführt wird, wer überhaupt erscheint und mit wem man sich beschäftigen muß. Die wird jeden Monat
    an die Verwaltung gegeben, nach dem Muster

    27. Dienstag Müller Anfrage Betreuung
    Meier PfÜB-Antrag
    Schulze Gewaltschutzantrag

    b) Daneben führt eine Geschäftsstelle ein AR-Register, in das sämtliche schriftlich aufgenommenen Anträge eingetragen
    werden, egal ob für das eigene oder ein Fremdgericht. Die Geschäftsstelle leitet die Anträge dann weiter, wir behalten eine
    Abschrift zurück und fordern Übernahmebestätigungen an.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Okay. Das habe ich schon von mehreren gehört.
    Ist das irgendwo geregelt?

    Ich habe dazu nichts gefunden....denn ich sehe keinen Sinn dies zu tun und würde es dann nur tun, wenn es eine entsprechende Bestimmung gibt.

    Die Verwaltung möchte dazu (Statistik) nichts haben.

  • In Berlin gibt es solche Regelung nicht. Wir händigen den aufgenommenen Antrag den Antragstellern aus und sagen, dass die das selbst an das jeweilige Gericht übermitteln sollen. Gibts Übermittlungsfehler, sind wir jedenfalls fein raus. Dann muss sich der A'er kümmern.

    Ein RAST-Buch haben wir auch, das handhabt jedes Gericht individuell. Manche sind sehr genau, da wird auch das AZ aufgenommen. Manche nur mit Name + Angelegenheit. Einen besonderen Sinn, außer für Statistik und Dienstaufsichtsbeschwerden (die Verwaltung guckt gerne mal nach, ob Derjenige an dem Tag überhaupt in der RAST war).

    Abschriften behalten wir auf keinen Fall, wir wollen doch nicht zumüllen ;)

  • Statistiken werden nur zu den erteilten oder (förmlich) zurückgewiesenen Beratungshilfeanträgen geführt. Mündliche Zurückweisungen oder einfache Anfragen werden nichte erfasst. Antragsaufnahmen für das eigene Gericht werden ebenfalls nicht erfasst. Anträge für andere Gerichte gehen in die Abteilungen, die das da als AR Sache eintragen und dann weiterleiten. Ist insgesamt eher unbefriedigend.

  • Zu Juergen:

    Ja das stimmt wohl. Ein Deutschland und so eine unterschiedliche Handhabung.

    Die Berliner Lösung (Antrag für fremdes Gericht) dem Antragsteller mitgeben halte ich für sehr bequem und auch gut, jedoch dürfte die meinem Rechtsverständis aus § 129a Abs.2 ZPO zutiefst zuwiderlaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Grätschmann (28. September 2011 um 10:01)

  • Dort steht: "Die Übermittlung des Protokolls kann demjenigen, der den Antrag oder die Erklärung zu Protokoll abgegeben hat, mit seiner Zustimmung überlassen werden."

    Das ist bei uns regelmäßig der Fall ;)

  • Statistiken werden nur zu den erteilten oder (förmlich) zurückgewiesenen Beratungshilfeanträgen geführt. Mündliche Zurückweisungen oder einfache Anfragen werden nicht erfasst.

    Aus diesem Grund führe ich eine Exceltabelle auf freiwilliger Basis. Dies hat fast nur Vorteile:

    - u. a. keine überflüssigen Dialoge nach dem Motto "was machst du eigentlich den ganzen Tag? Du hast ja heute unter Vergabe von zwei Aktenzeichen nur zwei Scheine erteilt. Dafür kann man ja wohl nicht 3 Stunden brauchen" "Ja, aber 15 anderen Leuten habe ich mündlich, ohne Vergabe eines Az., dass die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorliegen und bei förmlicher Antragstellung nur eine Zrückweisung rausspringen wird, oder dass sie vor Antragstellung erst noch die Unterlagen vervollständigen müssen"

    - ich bzw. die Vertreter können sehen, ob und ggf. wie oft Ließchen Müller schon da war und weswegen sie damals unverrichteter Dinge von Dannen gezogen ist. Bei manch einem Dauerkandidaten kannn man dann schon beinahe wie ein Profiler ein Muster erstellen :) und ihm sagen können "hat ihn Kollege am Dienstag den 12.12.12 schon erklärt" oder "Frau Müller, dass müssen sie nach der 8ten Vorsprache aber langsam wissen"

    - Auch der Vertreter / Kollege weiß nach einem Blick in die Tabelle, was gegen die Bewilligung gesprochen hat und so Sachbearbeiter nicht gegeneinander ausgespielt werden können ("Ihr Beamten-Kollege von Zimmer soundso hat mir gestern aber was ganz anderes gesagt!")

    - Man dem entrüsteten RA schreiben kann, dass man seinen Mandanten "nicht einfach weggeschickt habe", sondern dies aus den Gründen Bliblablu erforderlich war.

    - Man Dienstaufsichtsbeschwerde besser kommentieren kann. Denn wenn keine Akte angelegt wird und ich nicht mit der Tabelle die Sache rekonstruieren könnte, würde ich die Vorkommnisse in meinem hohe Alter nach spätesten 3 Tagen vergessen haben und die Erfahrung zeigt uns, dass DAB, obwohl sie ja immer ach so eilig und wichtig sind, immer erst 2 Wochen nach dem Vorfall eingereicht werden und man sich nicht mehr konkret erinnern kann, wie das damals doch gleich war...

    - usw.

    Den Nachteil des Zeitverlust für die Eintragung (ca. 1 Min pro Rechtsuchendem) nehme ich da gern in Kauf.


    P. S.: Selbst Verfahren mit Aktenzeichen werden nicht unbedigt statistisch richtig ausgwertet. Beispiel:

    Am 28.03. geht ein nachträglicher Antrag ein. An 30.03. wird die Zwischenverfügung gemacht. Am 30.04. wird der Antrag bewilligt oder zurückgewiesen. Wenn dann aber bereits am 15.04. die Vierteljahresstatistik an die Verwaltung gemeldet wird, doch der vorgenannte Fall statistisch gar nicht auf, da er erst am 30.04.2011 statitisch abgeschlossen wurde. Egal, ob die Verwaltung Monats, Quartals- oder Jahresstatistiken erhebt: Diese können NIE mit den statistischen Vorgängen aus dem jeweiligen Zeitraum übereinstimmen. Es handelt sich höchstens um Nährungswerte.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (30. September 2011 um 21:42)

  • Anträge für das eigene Gericht habe (seit heute kann ich das in der Vergangenheitsform schreiben :cool:) ich der jeweiligen Geschäftsstelle übergeben, Anträge für andere Gerichte (gefühlt einmal alle paar Monate einmal) habe ich dorthin gefaxt und das Faxprotokoll bei mir aufbewahrt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!