Versicherung des Geschäftsführers

  • Wir haben vom Registergericht Rostock eine Zwischenverfügung erhalten. Der Richter bemängelt, dass in der Versicherung des Geschäftsführers der Wortlaut "nicht" anstelle "nie" verwendet wurde und verweist auf ein Urteil des BGH (Beschluss des II. Zivilsenats vom 17.5.2010 - II ZB 5/10 -). Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Gerichtsurteile zu dem Thema?

  • Hallo Herr Jurist,
    das von dir zitierte Urteil findest Du hier im Registerforum unter Rechtsprechungshinweisen (#5).
    Es gibt aber noch eine neuere Entscheidung des BGH vom 07.06.2011, AZ: II ZB 24/10 (verlinken kann ich es leider nicht, bitte mal selbst unter Juris o.ä. googlen). Darin geht es darum, dass die Versicherung des GF sich auf die letzten 5 Jahre beziehen muss, wobei ausdrücklich auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils abgestellt wird.
    Vielleicht helfen Dir diese Hinweise weiter. Im Zweifel ist es aber einfacher den Wünschen des Richters nachzukommen, als es auf eine Beschwerde hinauslaufen zu lassen. Viel Erfolg:)

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Danke, aber darum geht es nicht. Es geht lediglich um die Formulierung "nicht" anstelle von "nie". Alles andere passt genau und ist auch zu dem von dir zitierten Urteil konform.

  • Entschuldige die späte Antwort.
    Hat der GF versichert, dass er noch nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde? Das impliziert dann irgendwie, dass er wohl bald verurteilt wird. Dem würde dann wieder ein Amtslöschungsverfahren folgen müssen:(. Vielleicht ist der Richter darüber gestolpert. Gleichwohl müsste der GF jetzt eingetragen werden, denn Verurteilung zählt ja erst ab Rechtskraft des Urteils.
    Hat der GF versichert, dass er "nicht verurteilt wurde", anstatt das er "noch nie verurteilt wurde" kann ich keine Sinnänderung feststellen und kann daher auch die Argumentation des Richters nicht nachvollziehen.
    Auch aus dem von Dir zitierten Urteil ist das so nicht herauszulesen.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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