Ratenzahlung auf Gerichtskosten und pfändbare Einkommensteile

  • In letzter Zeit passiert es hier häufiger, dass ich nach Einreichung eines Jahresberichtes (ja, den gibt es hier noch, wenn pfdb. Einkommen fließt) vom Gericht die Info erhalte:

    "Lieber TH, du kannst alles verteilen, die Gerichtskosten hat der Schuldner bereits ratenweise in den letzten Jahren vollständig beglichen. Was du uns jetzt so überwiesen hast, kriegst du hiermit zurück. Verteile bitte diesen Betrag auch mit an alle Gläubiger."

    Heißt doch eigentlich:
    Der Schuldner hat Kostenstundung, zahlt Raten auf die Verfahrenskosten (freiwillig) und pfändbares Einkommen an den TH (zwangsweise). Er zahlt also mehr, als er eigentlich müsste.

    Kann das richtig sein? Muss ich nicht vom Gericht die Info kriegen, dass Schuldner ans Gericht zahlt und entsprechend der pfdb. Betrag zu kürzen sei? Ich erfahre erst von den Zahlungen ans Gericht, wenn ich aus der Masse zuviel an die LZK überweise. Ist das übliches Vorgehen? Ist es Sinn der Sache, dass der Schuldner zuviel zahlt? Pech für ihn, dumm gelaufen, Glück für Gläubiger? Geht mich das im Grunde nix an und mache ich mir zu viele Gedanken?

    Manch ein Schuldner zahlt Raten ans Gericht in solcher Höhe, die weit höher ist, als das tatsächlich pfändbare EK, das er sowieso hierher auch noch zahlt. :gruebel:

  • Freiwillige Zahlungen des Schuldners sind zulässig und durchaus üblich, damit nach den sechs Jahren Schluss ist.

    Die Verteilung hat der TH einmal jährlich vorzunehmen und dabei muss er sich halt bei Gericht erkundigen, ob die Verfahrenskosten getilgt sind oder nicht.

  • Freiwillige Zahlungen des Schuldners sind zulässig und durchaus üblich, damit nach den sechs Jahren Schluss ist.

    Is scho´recht. Aber im Normalfall würden die Gerichtskosten - so der Schuldner nicht zu freiwilligen Zahlungen zu bewegen ist - aus den Einnahmen des TH beglichen werden. Der Schuldner, der freiwillig zahlt, wird doch irgendwie übervorteilt. Der zahlt ja dann drauf.

  • Bloß nicht falsch verstehen. Ich will nicht den Schuldner-Beschützer spielen. :D

    Mir fällt halt nur auf, dass die Schuldner hier unterschiedlich behandelt werden. Wer zahlt, ist blöd (am Ende). :gruebel:

  • Es kann doch aber auch passieren, dass die pfändbaren EK-Teile ausreichen, die Verfahrenskosten in den 6 Jahren vollständig zu begleichen. Dann bekämen die Gläubiger entsprechend weniger oder gar nichts. Was ja auch gesetzlich gedeckt ist. Die Verfahrenskosten sind aus den Einnahmen des TH vorab zu begleichen.

    So bekommen die Gläubiger mehr, weil der TH aus seinen Einnahmen nichts mehr abzuführen hat. Ist doch ungerecht. :teufel:

    Ich hab sowas nicht oft. Aber eben doch schon hin und wieder. Da wundere ich mich dann: Der Schuldner, der sich hartnäckig weigert, die GK zu begleichen und nur das pfdb. EK überweist, ist dann besser gestellt, als der freiwillig zahlende.

  • Ich vermute, der Schuldner ist entweder ganz besonders redlich oder wurde schlecht beraten oder hat beim Beratenwerden schlecht zugehört. Solange der Schuldner das freiwillig gezahlte Geld nicht zurück will, dürfte wohl keiner ein Problem damit haben...

    Was ich mich nach Lesen des Sachverhalts nur wundert, sind die Direktzahlungen an die Gerichtskasse. Mir sind auch Fälle bekannt, in denen Schuldner freiwillige Zahlungen aus dem Unpfändbaren auf die Verfahrenskosten leisten, aber die gehen dann eigentlich immer aufs Konto des Treuhänders.


  • Was ich mich nach Lesen des Sachverhalts nur wundert, sind die Direktzahlungen an die Gerichtskasse.

    Das scheint total üblich zu sein. Bin in den letzten Monaten mehrfach drüber gestolpert. Vor allem dann, wenn urplötzlich die Festanstellung pfändbares EK abwarf. Manch ein Schuldner ruft dann an und sagt: Aber ich zahl doch schon an die LZK! Und dann oft mehr, als das pfdb. EK ausmachen würde.

    Ich kann dann leider immer nur behaupten: Tut mir leid, aber nach der InsO musst du die pfdb. EK abführen oder ich muss offenlegen.

    Ich weiß, dass zwei Schuldner dann die Zahlungen an die LZK eingestellt haben. Die wollten von sich aus nicht doppelt ran. Nein, ich hab nicht drauf hingewiesen! Ey, isch schwör! :D

  • Ist es denn immer das gleiche Gericht?

    Bei uns wäre so etwas garnicht möglich, da wir den Schuldnern mitteilen müßten, wie sie zahlen müssen, denn durch das doofe Onlinesystem kann man ja nicht einfach irgend wo hin zahlen. Und wenn mich einer der Schuldner darauf ansprechen würde, hätte ich ihm mitgeteilt, dass Zahlungen nur auf das Treuhandkonto erfolgen sollen. Es soll ja aber noch Gerichte geben, die während des laufenden Verfahrens Ratenzahlungen anordnen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Die Kontodaten sind sogar auf unserer Internetseite veröffentlicht.


    Tja, wenn Du glaubst, bei uns reicht die Bankverbindung aus, dann täuscht Du Dich aber;). Ich sage nur: BAAN (ist bei SAP wahrscheinlich nicht anders). Bei uns muß nämlich noch ein großes "NZS" im Verwendungszweck am Anfang hin, sonst können die Zahlungen garnicht zugeordnet werden.

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  • Ist es denn immer das gleiche Gericht?

    Bei uns wäre so etwas garnicht möglich, da wir den Schuldnern mitteilen müßten, wie sie zahlen müssen, denn durch das doofe Onlinesystem kann man ja nicht einfach irgend wo hin zahlen. Und wenn mich einer der Schuldner darauf ansprechen würde, hätte ich ihm mitgeteilt, dass Zahlungen nur auf das Treuhandkonto erfolgen sollen. Es soll ja aber noch Gerichte geben, die während des laufenden Verfahrens Ratenzahlungen anordnen.

    Ja, immer dasselbe Gericht.

    Offensichtlich gehen nach Abschluss des Verfahrens die Gerichtskostenberechnungen an die Schuldner raus und es wird geraten, schon mal freundlichst mit der freiwilligen Ratenzahlung anzufangen. Dazu Kassenzeichen und Bankverbindung etc. Ich hab so ein Schreiben an die Schuldner noch nie gesehen.

    Ins Büro kriege ich natürlich immer nur die Kostenaufstellung nach Zahlung aus der Insolvenzmasse (oder eben ohne Zahlung, je nach dem, wie das Verfahren ausging). Danach höre ich nix mehr davon, bis ich eben plötzlich Geld in der Kasse habe und was auskehren will. Aber auch dann nur, wenn es - oh Überraschung - nun zur Überzahlung kommt. Solange das Geld nicht ausreicht, erfahre ich auch nichts von den anderweitigen Zahlungen.

  • Ja, immer dasselbe Gericht.

    Offensichtlich gehen nach Abschluss des Verfahrens die Gerichtskostenberechnungen an die Schuldner raus und es wird geraten, schon mal freundlichst mit der freiwilligen Ratenzahlung anzufangen. Dazu Kassenzeichen und Bankverbindung etc. Ich hab so ein Schreiben an die Schuldner noch nie gesehen.

    Ins Büro kriege ich natürlich immer nur die Kostenaufstellung nach Zahlung aus der Insolvenzmasse (oder eben ohne Zahlung, je nach dem, wie das Verfahren ausging). Danach höre ich nix mehr davon, bis ich eben plötzlich Geld in der Kasse habe und was auskehren will. Aber auch dann nur, wenn es - oh Überraschung - nun zur Überzahlung kommt. Solange das Geld nicht ausreicht, erfahre ich auch nichts von den anderweitigen Zahlungen.

    Tja, die lieben KollegInnen, denken sich doch immer neue Verfahrensweisen aus;). Ist natürlich irgendwie nicht schön. Bei den gleichen Schuldnern in anderen Gerichten werden die Kosten zunächst aus den gepfändeten Beträgen genommen. Und hier zahlt der Schuldner aus seinem unpfändbaren drauf. Da er es "freiwillig" macht, wird man wahrscheinlich nichts machen können (und erst recht keine Rückzahlungen aus den gepfändeten Beträgen), aber das hat natürlich ein "Geschmäckle", weil der Schuldner natürlich davon ausgeht, dass das alles seine Richtigkeit hat. Denn richtig aufklären wird dieses Gericht die Schuldner natürlich nicht.

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  • Ist natürlich irgendwie nicht schön. Bei den gleichen Schuldnern in anderen Gerichten werden die Kosten zunächst aus den gepfändeten Beträgen genommen.

    Nicht nur bei den Schuldnern an anderen Gerichten, sondern eben auch innerhalb der hiesigen Schuldnerschaft. Wenn nämlich der Schuldner, der über pfdb. EK verfügt eben nicht zusätzlich freiwillig an die LZK zahlt.

  • Ist natürlich irgendwie nicht schön. Bei den gleichen Schuldnern in anderen Gerichten werden die Kosten zunächst aus den gepfändeten Beträgen genommen.

    Nicht nur bei den Schuldnern an anderen Gerichten, sondern eben auch innerhalb der hiesigen Schuldnerschaft. Wenn nämlich der Schuldner, der über pfdb. EK verfügt eben nicht zusätzlich freiwillig an die LZK zahlt.

    Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Aber angenommen, der Schuldner zahlt keine freiwilligen Beträge an die LZK, dann müßt Ihr doch die GK aus der Masse bezahlen. Für den, der nicht freiwillig zahlt, sieht's doch dann besser aus.

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  • Hab mich wohl verknotet ausgequetscht. Ich meinte schon, dass der Schuldner, der nicht freiwillige Raten an die LZK und gleichzeitig pfdb. EK zahlt, besser dasteht. Der Schuldner, der nur pfdb. EK zahlt, arbeitet seine GK ja schließlich auch ab.

    Aber das ist eben hier von Schuldner zu Schuldner anders. Jeder (scheint mir) bekommt das Zahlungsersuchen. Manche zahlen aus dem Unpfändbaren, manche zahlen neben dem Pfändbaren, manche zahlen nur das Pfändbare.

    Komisch irgendwie.

  • Hab mich wohl verknotet ausgequetscht. Ich meinte schon, dass der Schuldner, der nicht freiwillige Raten an die LZK und gleichzeitig pfdb. EK zahlt, besser dasteht. Der Schuldner, der nur pfdb. EK zahlt, arbeitet seine GK ja schließlich auch ab.

    Aber das ist eben hier von Schuldner zu Schuldner anders. Jeder (scheint mir) bekommt das Zahlungsersuchen. Manche zahlen aus dem Unpfändbaren, manche zahlen neben dem Pfändbaren, manche zahlen nur das Pfändbare.

    Komisch irgendwie.

    Und irgendwie auch völlig willkürlich, was mich ja schon wieder auf die Palme bringt. Die Unwissenheit ausnutzen. Und das als Gericht. Nunja.

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  • Danke, dass du mir mein Bauchgefühl der Ungerecht(fert?)igkeit bestätigst.

    Hinzu kommt noch, dass die Schuldner, die auch nie aus dem Unpfändbaren gezahlt haben und nach 4 Jahren überprüft werden, die Kosten am Ende ganz erlassen bekommen (wie ich hier in einem anderen Thread lesen durfte, weil die PKH-Vorschriften eben so sind).

    Ich wollte auch nur mal drüber gesprochen haben. Werde mich natürlich nicht einmischen und die Beitreibungsquote des Gerichts verschlechtern. :)

  • ... Werde mich natürlich nicht einmischen und die Beitreibungsquote des Gerichts verschlechtern. :)

    Tja, weiß auch nicht, ob man das nicht doch mal hinterfragen sollte. Ich finde das ja immer gut, wenn unsere Insolvenzverwalter gewisse Dinge bei uns hinterfragen. Manchmal denkt man ja doch gewisse Dinge nicht richtig durch.

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