Verfahrensabschluss bei laufender Nutzenziehung aus Immobilie

  • Wir haben hier einen IK-Schuldner, der eine Immobilie sein eigen nennt. Die ist vermietet und so laufen seit inzwischen vier Jahren monatliche Mieten ins Verfahren, alles unkompliziert und auch alle Immobilienkosten sind gedeckt.

    Ansonsten ist das Verfahren abschlussreif, nur die Mieten kommen eben jeden Monat rein. Nach 196 InsO kann die Schlussverteilung jedoch erst erfolgen, wenn die 'Verwertung der Insomasse ... beendet ist."

    Das hieße ja nun, dass dieses Verfahren endlos eröffnet bleiben muss. Auch der Ablauf der Abtretungserklärung würde doch nicht zu einem Verfahrensende führen (oder ? :confused:).

    Wie seht Ihr das? Muss man hier so lange einziehen, bis alle Inso-Forderungen erfüllt sind (was rechnerisch nicht möglich ist, dafür sind sie zt hoch und die Mieten zu niedrig)? Oder gibt es einen Zeitpunkt, an dem man den Verfahrensabschluss herbeiführen und dies auch vor den Gläubigern rechtfertigen kann?

    Viele Grüße!

  • Warum wird die Immo denn nicht veräußert? Um gleich den nächsten Schritt zu machen: Wahrscheinlich wegen 313 III InsO. Aber dann wäre die nächste Frage, warum die Masse die Mieten erhält?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Warum wird die Immo denn nicht veräußert? Um gleich den nächsten Schritt zu machen: Wahrscheinlich wegen 313 III InsO. Aber dann wäre die nächste Frage, warum die Masse die Mieten erhält?

    Der Traum aller Treuhänder:

    Eine unbelastete Immobilie, die Mieten einbringt. :eek:

    Das ist doch aber wirklich nur ein Traum;). Oder hattest Du das wirklich schonmal???

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Haben wir auch :), wir werden die Mieten so lange einziehen, bis wir den Palast verkaufen können. Zum Glück eine Gesellschaftsinsolvenz ohne das Problem der vorzeitigen Restschuldbefreiung.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Banal gefragt: warum nehmen die den Gang zum Insolvenzrichter überhaupt in Kauf, wenn die doch noch unbelastete Immos haben? Oder findet gerade bei den Banken auch ein "Mentalitätswechsel" statt und Immos werden nicht mehr gerne belastet???

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  • Ist wirklich ein Sonderfall, die Immobilie ist zwar belastet, aber nicht zu verkaufen (schlechter Zustand). Eine Zwangsverwaltung wurde schon mal durchgeführt, aber dann weder eigestellt, hat sich für den Gläubiger nicht gelohnt.


    @ mosser: Warum wird die Immo denn nicht veräußert? Um gleich den nächsten Schritt zu machen: Wahrscheinlich wegen 313 III InsO. Aber dann wäre die nächste Frage, warum die Masse die Mieten erhält?

    Spricht § 313 III dagegen, im IK-Verfahren Mieten einzuziehen? Das wäre mir neu.

  • solange es keinen guten Grund gibt, das belastete Objekt freizugeben, wird halt die Miete vereinnahmt.
    Problematisch ist es natürlich, dass man mit Freigabe des Objektes sich nicht aus der Vermieterrolle zurückziehen kann.
    In diesem Falle zöge dann der Schuldner die Mieten, sorgt der aber nicht für die mietvertraglichen Pflichten und bestellt kein Heizöl o.ä., gehen die Mieter an den TH.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Zahlungsfähigkeit heißt, dass man das Grundstück innerhalb von drei Wochen zu Geld machen muss --> sonst für Gesellschaften Insolvenzantragspflicht. Wir laborieren schon ettliche Zeit mit dem Grundstück 'rum; drei Wochen sind aber generell illusorisch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • solange es keinen guten Grund gibt, das belastete Objekt freizugeben, wird halt die Miete vereinnahmt.
    Problematisch ist es natürlich, dass man mit Freigabe des Objektes sich nicht aus der Vermieterrolle zurückziehen kann.
    In diesem Falle zöge dann der Schuldner die Mieten, sorgt der aber nicht für die mietvertraglichen Pflichten und bestellt kein Heizöl o.ä., gehen die Mieter an den TH.

    :confused: Verständnisfrage: Durch Freigabe entgeht der TH nicht der Vermieterrolle? Durch die Freigabe ist der Schuldner doch in vollem Umfang berechtigt (= Mieten kassieren) aber auc verpflichtet (= Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltunng etc.). Welchen Sinn sollte sonst eine Freigabe machen?

  • Spricht § 313 III dagegen, im IK-Verfahren Mieten einzuziehen? Das wäre mir neu.

    Nee nee, das meinte ich nicht. Mieten kann man einziehen, keine Frage. ist bloß ungewöhnlich, dass das Grundstück nicht belastet ist. Wenn man (Schuldner) Finanzprobleme hat, versucht man ja zunächst, alles zu versilbern bzw. zu belasten, bevor man einen Insolvenz beantragt. Aber Du hast es ja erläutert. Im Extremfall wird die Insolvenz tatsächlich bis zum Sanktnimmerlandstag gehen;).

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  • solange es keinen guten Grund gibt, das belastete Objekt freizugeben, wird halt die Miete vereinnahmt.
    Problematisch ist es natürlich, dass man mit Freigabe des Objektes sich nicht aus der Vermieterrolle zurückziehen kann.
    In diesem Falle zöge dann der Schuldner die Mieten, sorgt der aber nicht für die mietvertraglichen Pflichten und bestellt kein Heizöl o.ä., gehen die Mieter an den TH.

    :confused: Verständnisfrage: Durch Freigabe entgeht der TH nicht der Vermieterrolle? Durch die Freigabe ist der Schuldner doch in vollem Umfang berechtigt (= Mieten kassieren) aber auc verpflichtet (= Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltunng etc.). Welchen Sinn sollte sonst eine Freigabe machen?

    ..um beispielsweise den Ordnungspflichten zu entgehen, weil es sich um einen alten Truppenübungsplatz der ruhmreichen Sofjets handelt oder eine Industriebrache. Aus der Vermieterrolle kommt man aber nicht raus, siehe LG Dortmund, 11 S 34/05 vom 12.05.2005, ZInsO 2005, Heft 13.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wobei ich das Urteil des LG Dortmund auch nicht für zwingend halte. Da kann doch jeder kommen und irgendwas behaupten.

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