Wir haben hier einen IK-Schuldner, der eine Immobilie sein eigen nennt. Die ist vermietet und so laufen seit inzwischen vier Jahren monatliche Mieten ins Verfahren, alles unkompliziert und auch alle Immobilienkosten sind gedeckt.
Ansonsten ist das Verfahren abschlussreif, nur die Mieten kommen eben jeden Monat rein. Nach 196 InsO kann die Schlussverteilung jedoch erst erfolgen, wenn die 'Verwertung der Insomasse ... beendet ist."
Das hieße ja nun, dass dieses Verfahren endlos eröffnet bleiben muss. Auch der Ablauf der Abtretungserklärung würde doch nicht zu einem Verfahrensende führen (oder ? ).
Wie seht Ihr das? Muss man hier so lange einziehen, bis alle Inso-Forderungen erfüllt sind (was rechnerisch nicht möglich ist, dafür sind sie zt hoch und die Mieten zu niedrig)? Oder gibt es einen Zeitpunkt, an dem man den Verfahrensabschluss herbeiführen und dies auch vor den Gläubigern rechtfertigen kann?
Viele Grüße!