Guten Abend,
der Schuldner, vertreten durch einen Rechtsanwalt, beantragt bei mir als Vollstreckungsgericht die Heraufstetzung des Freibetrages für ein P- Konto wegen Fahrtkosten, hoher Miete, etc. gemäß § 850k Abs.4 ZPO i.V.m. § 850f ZPO.
Laut dem Antrag hat der Schuldner auf seinem P- Konto noch keine Pfändung (auch nicht vom Finanzamt o.Ä.), befürchtet aber, dass in nächster Zeit einige kommen Pfändungen werden.
Was ich mich jetzt frage: Kann der Schuldner überhaupt so einen Antrag stellen? Oder fehlt da zum jetzigen Zeitpunkt nicht das Rechtsschutzbedürfnis?
Irritierte Grüße
Peter