Freigabe Girokonto trotz Pfändungsschutzkonto?

  • Hallo liebe Kollegen. ich habe da einen etwas nervigen Schuldner, den ich meines Erachtens nicht weiterhelfen kann. Der Schuldner hat ein Girokonto mit Dispo und seit letzter Woche Donnerstag ein P-Konto. Nun hat der Arbeitgeber den ersten Abschlag für den Lohn auf das Girokonto des Schuldners überwiesen. Der Schuldner hat anscheinend einen Tag zu spät die Kontonummer des P-Kontos an den Arbeitgeber weitergeleitet. Auf dem Girokonto des Schuldner lasten 4 Pfändungen. Nur ein Gläubiger besteht auf Sofortzahlung, jedoch hat die Bank bevorrechtigte Ansprüche aus dem Dispo. Einen Antrag gemäß § 850 l ZPO kann ich nicht aufnehmen, da der Schuldner dann versichern muss, dass er kein P-Konto hat. Die Voraussetzungen für § 765a ZPO sehe ich auch nicht als gegeben. Der Schuldner trägt vor, er bräuchte das Geld für eine Autoreperatur. Er hat den Job neu angetreten und braucht sein KFZ für die Fahrt zur Arbeit. Jedoch beträgt die Forderung dieses einen Gläubigers etwas über 200,00 €. Das Gehalt als Kraftfahrer wird um die 1000,00 € sein. Bestätigt ihr mich?

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