• Hallo zusammen,

    ich habe eine Beratungshilfesache vorliegen in welcher der RA aufgefordert wurde, das Entstehen der Geschäftsgebühr und der Einigungsgebühr nachzuweisen.

    Daraufhin erhalte ich ein 57 - seitiges FAX, in dessen Anschreiben auf die Anlage verwiesen wurde. Offensichtlich wurde hier kommentarlos die Handakte gefaxt. U.a. befinden sich die Vollmacht, die die Mandantin unterschrieben hat, Schweigepflichtsentbindungserklärungen (in vielfacher Ausfertigung) und Arztberichte incl. Blutwerte und EKG-Aufzeichnungen darin. Locker 50 Seiten des Faxes sind blanker Unsinn und nicht geeignet, irgendeine Gebühr nachzuweisen.

    Die Kosten für dieses Fax trägt ja die Staatskasse, ist ja schließlich unser Papier. Gibt es eine Möglichkeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird? Das sollte ja nun auch nach Möglichkeit nicht einreißen.
    Für Anregungen jeder Art bin ich offen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Über KV 9000 GKG hinaus sehe ich keine Möglichkeit der Inrechnungstellung.

    Das Fax ist ein zulässiges Kommunikationsmittel, dessen Verwendung man kaum wird untersagen können. Außer durch Abschaffung des Faxgerätes.

  • Das Fax ist ein zulässiges Kommunikationsmittel, dessen Verwendung man kaum wird untersagen können.

    Wobei ja hier offensichtlich nicht die Verwendung das Faxgerätes als solches das Problem darstellt, sondern die Übermittlung der gesamten Handakte ohne Sinn und Verstand.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ..., sondern die Übermittlung der gesamten Handakte ohne Sinn und Verstand.


    Dagegen kannst nichts machen. Ich würde es zum Feierabend zurückfaxen, als Lesebestätigung sozusagen. Vielleicht sieht der Anwalt dann, was diese Aktion für ein Quatsch war.

  • "Die als Anlage beigefügten Unterlagen sind bei Gericht eingegangen. Es wird um Mitteilung gebeten, welche Seiten der Beantwortung der Auflage vom...dienen sollen. " :D

  • Gibt es eine Möglichkeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird? Das sollte ja nun auch nach Möglichkeit nicht einreißen.


    hat sich der Rechtsanwalt wohl auch gedacht und deshalb zu diesem Mittel gegriffen...:wechlach:

    Ich weiß, das jetzt ein Mördergeschrei losgeht, sage es aber trotzdem:
    Nach dem amtlichen Abrechnungsformular muss der Rechtsanwalt seinem Vergütungsantrag schon mal gar keine Abschrift eines Schreibens für den Nachweis des Entstehens der GG beifügen. Er muss lediglich angeben "meine Tätigkeit bestand in..."

    Dass es einfacher ist, eine Kopie beizufügen, versteht sich von selbst und wird hier aus praktischen Erwägungen auch gemacht, aber zwingend erforderlich ist es nach DIESEM Formular eben nicht.
    Für die Einigungs- oder Erledigungsgebühr genügt es nach diesem Formular auch völlig, den Vergleichsinhalt in einer Anlage kurz darzustellen.
    Der Gesetzgeber ging offenbar davon aus, dass diese Angaben ausreichen; es schien ihm offenbar nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit durch Vorlage von Abschriften seines Schriftverkehrs vorlegt, um nachzuweisen, dass und wie er tätig war.
    Und ich find die Idee des Kollegen ehrlich gesagt :daumenrau

  • Gibt es eine Möglichkeit, dass dem ein Riegel vorgeschoben wird? Das sollte ja nun auch nach Möglichkeit nicht einreißen.

    hat sich der Rechtsanwalt wohl auch gedacht und deshalb zu diesem Mittel gegriffen...:wechlach: Ich weiß, das jetzt ein Mördergeschrei losgeht, sage es aber trotzdem: Nach dem amtlichen Abrechnungsformular muss der Rechtsanwalt seinem Vergütungsantrag schon mal gar keine Abschrift eines Schreibens für den Nachweis des Entstehens der GG beifügen. Er muss lediglich angeben "meine Tätigkeit bestand in..." Dass es einfacher ist, eine Kopie beizufügen, versteht sich von selbst und wird hier aus praktischen Erwägungen auch gemacht, aber zwingend erforderlich ist es nach DIESEM Formular eben nicht. Für die Einigungs- oder Erledigungsgebühr genügt es nach diesem Formular auch völlig, den Vergleichsinhalt in einer Anlage kurz darzustellen. Der Gesetzgeber ging offenbar davon aus, dass diese Angaben ausreichen; es schien ihm offenbar nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit durch Vorlage von Abschriften seines Schriftverkehrs vorlegt, um nachzuweisen, dass und wie er tätig war. Und ich find die Idee des Kollegen ehrlich gesagt :daumenrau


    So ist es ja nun auch nicht. Der gute RA hat ja nun mal bei seinem Antrag keinerlei Angaben gemacht, die das Enstehen der Gebühren nachweisen würden.
    Und ich bin auch wirklich nicht kleinlich, wenn mal ein paar Seiten umsonst geschickt werden. Aber hier ist es einfach zu deutlich, dass lediglich Gehässigkeit der Grund des Faxes ist.

    Die Idee mit dem Zurückfaxen finde ich echt nett :D - vielleicht mache ich doch einfach mal auf "blonde Tussi" (ich hoffe, jetzt fühlt sich keiner angesprochen - deshalb extra das Wort "Tussi") und sende ihm seine Handakte, die er ja sicher braucht, zurück...

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Ich habe gesehen, dass ein anderes Gericht in seinen Schreiben vor dem unteren Briefkopf ein grossen Hinweis hat, dass das Fax nur in Rechtsmittelverfahren zur Fristwahrung benutzt werden soll. (Hat mir gefallen.)

  • Womöglich könnte aber auch einfach ein Telefonat zu einem Miteinander führen und alle evtl. Missverständnisse ausräumen. Generell finde ich irgendwelche Rachespielchen für das Land das wir immerhin vertreten unwürdig. Zeig besser keine Nerven und denk dir als Profi lieber deinen Teil.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Womöglich könnte aber auch einfach ein Telefonat zu einem Miteinander führen und alle evtl. Missverständnisse ausräumen. Generell finde ich irgendwelche Rachespielchen für das Land das wir immerhin vertreten unwürdig. Zeig besser keine Nerven und denk dir als Profi lieber deinen Teil.

    jaja, im Grunde hast Du ja vermutlich recht...


    Aber allein die Vorschläge und Gedankenspiele hier retten doch glatt meinen Tag und lassen den Frust und die Wut ein wenig verrauchen....

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Ich verstehe gar nicht, warum ihr Euch über die vielen Seiten so aufregt:), die bei Gericht gedruckt werden müssen. Guckt Euch mal die Entwürfe für die Einführung der elektronischen Post in Sachsen an, aber nur, wenn ihr starke Nerven habt. Es dauert nicht mehr lange, und wir drucken alles, nicht nur die Faxe!

  • Die Idee mit dem Zurückfaxen finde ich echt nett :D - vielleicht mache ich doch einfach mal auf "blonde Tussi" und sende ihm seine Handakte, die er ja sicher braucht, zurück...

    Wenn schon, dann 3x zurückfaxen. Und beim dritten Mal mit den Zusatz: "Die Mehrfachenrückfaxe, waren erforderlich, weil trotz Rückfaxes die Seiten immer noch hier sind und sich einfache nicht "zurückfaxen" lassen." Unterz. xy, Rechtspflegerin (blond).


    Sympathischer ist mir aber der Vorschlag von Exec. Allerdings würde ich mir den RA auf meine imaginäre schwarze Liste setzen. Man sieht sich immer 2x im Leben...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Die Idee mit dem Zurückfaxen finde ich echt nett :D - vielleicht mache ich doch einfach mal auf "blonde Tussi" und sende ihm seine Handakte, die er ja sicher braucht, zurück...

    Wenn schon, dann 3x zurückfaxen. Und beim dritten Mal mit den Zusatz: "Die Mehrfachenrückfaxe, waren erforderlich, weil trotz Rückfaxes die Seiten immer noch hier sind und sich einfache nicht "zurückfaxen" lassen." Unterz. xy, Rechtspflegerin (blond).


    Sympathischer ist mir aber der Vorschlag von Exec. Allerdings würde ich mir den RA auf meine imaginäre schwarze Liste setzen. Man sieht sich immer 2x im Leben...

    Genau meine Devise!
    Immer freundlich und wer Wert auf eine exakte Prüfung seines Antrags legt,
    bekommt die auch!
    Versprochen! :teufel:

  • Nach dem amtlichen Abrechnungsformular muss der Rechtsanwalt seinem Vergütungsantrag schon mal gar keine Abschrift eines Schreibens für den Nachweis des Entstehens der GG beifügen. Er muss lediglich angeben "meine Tätigkeit bestand in..."

    Das amtliche Abrechnungsformular hat keinen Gesetzescharakter. Es obliegt dem Rechtspfleger bzw. Urkundsbeamten nach billigem Ermessen, was er für die Glaubhaftmachung des Anfalls einer Gebühr verlangt. Und bei mir wird keine Geschäfts- oder Einigungsgebühr festgesetzt, ohne dass dazu ein schriftlicher Beleg für den Anfall vorgelegt wird. Ausnahmen sind denkbar, wenn etwa die Vertretung nach außen nur mündlich erfolgte. Ich habe auch keinerlei Probleme mit den Anwälten hier: In 99 von 100 Fällen liegen Belege bei, und in den restlichen Fällen werden sie anstandslos nach Anforderung vorgelegt.

    Ich habe viel zu schlechte Erfahrungen, als dass ich "Versicherungen" der Anwälte als ausreichend erachten würde, dass sie irgendetwas nach außen gemacht haben. Ich muss mich da nur an eine ganze Reihe von Fällen erinnern, wo angegeben wurde, dass die Sache nicht in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist, was sich dann als unwahre Aussage enttarnte. Die Dunkelziffer hierzu war bestimmt noch viel höher als die von mir damals ermittelten Verfahren.

  • Womöglich könnte aber auch einfach ein Telefonat zu einem Miteinander führen und alle evtl. Missverständnisse ausräumen. Generell finde ich irgendwelche Rachespielchen für das Land das wir immerhin vertreten unwürdig. Zeig besser keine Nerven und denk dir als Profi lieber deinen Teil.

    :daumenrau Wenn man sich in solchen Fällen professionell verhält, kann es einem später nicht auf die Füße fallen...

    Zudem kann so ein Telefonat heilende Wirkung haben, wenn man sich mal ausspricht und "zukünftigen Faxen" vorbeugen...;)
    Ich versuche gerade im Bereich der BerH viel über das Telefon zu klären, weil dann oftmals Tatsachen bekannt werden die die Angelegenheit relativ einfach klären. Zudem führt diese Form der Kommunikation zu einer leichten Entspannung im "Krisengebiet BerH".

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