Übergang Rechtsnachfolge bei GmbH & Co. KG

  • Liebe Forum-Teilnehmer,
    ich arbeite eigentlich in der Hinterlegung, bin aber auf folgende registerrechtliche Frage gestoßen:
    Ein hinterlegter Betrag steht einer A-GmbH & Co. KG zu.
    Aus dem HR ergibt sich folgende Eintragung:
    "Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
    Ausgeschieden: B-Gmbh & Co. KG
    Die Einlage ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf folgenden damit neu in die Gesellschaft eingetretenen Kommdanitisten übergegangen: H-GmbH & Co. KG."

    Diese H-GmbH & Co. KG ist gesondert im HR eingetragen. Der RA dieser
    H-GmbH & Co. KG sagt nun, dass ja aus dem HR ersichtlich ist, dass die H-GmbH & Co. KG Rechtsnachfolgerin der A-GmbH & Co. KG ist und der hinterlegter Betrag dieser Gesellschaft zusteht.
    Stimmt das denn so?Ich habe damit Probleme, weil für mich keine Fortführung aus dem HR ersichtlich ist, sondern nur eine Neugründung...

    Lg
    ursel280

  • Treten alle Gesellschafter (bis auf einer) aus der Gesellschaft aus und wird die Gesellschaft daher aufgelöst und ohne Liquidation gelöscht, dann geht das gesamte Vermögen der Gesellschaft auf den verbliebenen Gesellschafter im Wege der Anwachsung über.

  • aha. Danke. Aus welcher Vorschrift ergibt sich dieses?
    und wenn das Geld der A-GmbH & Co. KG (ggf. aus einem rechtskräftigen Zahlungsurteil) schon vor der Löschung zustand, jetzt aber erst zur Auszahlung gelangt?

  • Aus § 738 BGB und der Tatsache, dass es keine Ein-Mann-KG (und auch keine Ein-Mann-OHG) geben kann. :)
    Es handelt sich um eine Gesamtrechtsnachfolge, d. h., es gehen sämtliche Aktiva und Passiva auf den verbleibenden Gesellschafter über.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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