Liebe Forum-Teilnehmer,
ich arbeite eigentlich in der Hinterlegung, bin aber auf folgende registerrechtliche Frage gestoßen:
Ein hinterlegter Betrag steht einer A-GmbH & Co. KG zu.
Aus dem HR ergibt sich folgende Eintragung:
"Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Ausgeschieden: B-Gmbh & Co. KG
Die Einlage ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf folgenden damit neu in die Gesellschaft eingetretenen Kommdanitisten übergegangen: H-GmbH & Co. KG."
Diese H-GmbH & Co. KG ist gesondert im HR eingetragen. Der RA dieser
H-GmbH & Co. KG sagt nun, dass ja aus dem HR ersichtlich ist, dass die H-GmbH & Co. KG Rechtsnachfolgerin der A-GmbH & Co. KG ist und der hinterlegter Betrag dieser Gesellschaft zusteht.
Stimmt das denn so?Ich habe damit Probleme, weil für mich keine Fortführung aus dem HR ersichtlich ist, sondern nur eine Neugründung...
Lg
ursel280