• Unter welchen Voraussetzungen kann man/frau einen Eigentumsverzicht bewilligen?

    Fall: Betreute wohnt in nem ( ich nenns jetzt mal ) Haus. Dach undicht, Gemäuer von Nässe durchdrungen, Putz bröckelt, Decke auch, lt. Sparkasse ist das Anwesen ca. 9.000 wert. Grundstück ist belastet, Zwangsversteigerung gescheitert. Die Frau kriegt nur Witwenrente, ALG-Verfahren läuft noch, sie kann das Haus also nicht halten. Mietwohnung stünde in Aussicht.

    Ist ne Genehmigung möglich unter diesen Voraussetzungen und der Annahme, dass sich kein Käufer finden dürfte bzw. noch nicht gefunden hat?

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • So ein Fall ist mir zugegebenermaßen noch nie untergekommen, weil sich derlei Sachverhalte auf die neuen Bundesländer zu beschränken scheinen. Im Hinblick auf die Genehmigungspflicht nach § 1821 Abs.1 Nr.1 BGB gebe ich aber zu bedenken, dass sich die Betreute durch eine evtl. Eigentumsaufgabe keinesfalls ihrer den Grundpfandrechten zugrunde liegenden schuldrechtlichen (Darlehens)Verpflichtungen (und der weiteren Verzinsung dieser Verbindlichkeiten) entziehen kann. Die Betroffene kann durch die Aufgabe des Eigentums daher nur insoweit etwas "gewinnen", als sie für die Zukunft von den öffentlichen Lasten und den sonstigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Eigentümerverpflichtungen frei wird.

    Da bei der Betroffenen augenscheinlich ohnehin "nichts zu holen" ist, habe ich im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der Eigentumsaufgabe aus den genannten Gründen doch einige Bedenken. Die Frage, ob ein Eigentumsverzicht eine unentgeltliche Verfügung zugunsten des Aneignungsberechtigten i.S. des § 1804 BGB darstellen kann, habe ich dabei noch gar nicht vertieft.

  • Aber, was nützt es bitterschön der Frau, wenn über ihr alles zusammenfällt?
    Die laufenden öffentlichen Lasten dürften wohl auch vom ALG getragen werden, aber Sanierung/ Renovierung:confused:
    Daher denke ich praktisch (für was anderes fehlt mir wohl auch Grundwissen) und würde mich mit dem Sozialamt kurzschliessen, ob der Betreuten Nachteile bei der Bewilligung von ALG erwachsen,wenn sie vorhandenen Eigentum (auch wenn Schrott) aufgibt.

  • Inwieweit ist denn die Zwangsversteigerung gescheitert? Gib`s da vielleicht ein Gutachten bei den Akten? Nur auf die Aussage der Sparkasse, dass das Ding nur 9000 € Wert ist, würde ich mich wohl nicht verlassen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Also ich bin jetzt aber auch davon ausgegangen, dass recherchiert wurde. ZVG-Akte, wie lange Aushang bei der Sparkasse, evtl. Gewinnung von Käufern aufgrund Annonce.

  • Lt. Gutachten in der K-Akte 9.700,00 €. Hab aber grad erfahren, dass die ZVG nicht gescheitert (sic von der Betreuerin ), sondern nur eingestellt wurde und jetzt fortgesetzt wird, mal schauen...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

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