bei der Erstanmeldung der Ges. versichert der GF:
"....dass das Vermögen der Gesellschaft abgesehen von den Gründungskosten durch einen aufschiebend bedingten mit einem Rücktrittsrecht versehenen Grundstückskaufvertrag vom... (Notar...) und sonst mit keinen weiteren Verbindlichkeiten vorbelastet ist"
was ist zu tun? das stammkapital ist zu einem Viertel eingezahlt. muss ich weitere nachweise fordern?