• Bisschen wütend, Cidane? Gut, dass Du Dich nicht mit "Z" schreibst... <br />
    <br />
     Ich finde dieses Projekt ehrlich gesagt auch unter aller Kanone. Genau darauf läuft es nämlich hinaus, dass jeder ehrenwerte Bürger denkt "Warum nicht gleich so?". Und die betroffenen Rechtspfleger sind die Dummen. Nur, damit man sich mal wieder ein Sternchen ans Revers machen kann in den oberen Etagen, mit Schnörkelschrift "bürgerfreundlich und dienstleistungsorientiert". (In weiß auf weiß steht drunter: Kein Plan, wie das rechtspflegerverträglich umgesetzt werden soll. Macht aber auch nichts, ist gut für´s Gesicht nach außen.)

    Dieses ohne Frage ärgerliche Problem tritt beim Bearbeiten eines Beitrages immer mal wieder auf, scheinbar vor allem bei älteren Browsern. Derzeit kann ich dafür leider keine Lösung anbieten.

  • Es hat zwar lange gedauert, aber nach fast 2 Jahren liegt mir jetzt ein Berichtsauftrag mdB um Stellungnahme vor ob bei uns das Verfahren Erbschein 24 eingeführt werden könnte.

  • Wenn der Notar künftig (nach Landesrecht) für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung i.S. des § 2356 BGB zuständig ist, kann man das Ganze sowieso vergessen.

    Ich würde schreiben, dass ich das Vorhaben für einen vollendeten Blödsinn halte und zur Begründung auf den vorliegenden Thread verweisen. Gott sei Dank sind wir noch nicht so weit, dass jemandem vorgeschrieben werden könnte, mit welchem Inhalt er einen Bericht verfasst.

  • Habe meinen Begeisterungsstürmen zu dieser tollen Idee in einer dreiseitigen Stellungnahme bereits hinreichend Ausdruck verliehen :teufel:
    Jetzt hängts nur noch an der hiesigen Verwaltung, was davon in welchem Umfang auch tatsächlich berichtet wird...

  • Ich finde es ja eine tolle Sache, wenn ein Erbschein so schnell erteilt werden kann.(wenn denn alle Angaben und Unterlagen vollständig sind). Bekommt ihr denn auch so fix von dem jeweiligen Geburtsstandesamt die Mitteilung, dass dort über eine Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen nichts bekannt ist?

  • Naja, das ließe sich ja noch über die erforderliche Angabe in der eidesstattlichen Versicherung in Kombination mit den Möglichkeiten des (vollständig migrierten) ZTR organisieren.

  • Eine eidesstattliche Erklärung ist ja schön und gut. Wenn aber niemand von der Existenz einer letztwilligen Verfügung, welche hinterlegt ist, Kenntnis hat? Auf das ZTR kann man ja sich noch nicht vollständig verlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Enzian (11. Juni 2013 um 13:24)

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