• "Das Amtsgericht Landstuhl startet ein neues Projekt im Erbscheinsverfahren. Im Mittelpunkt steht dabei die Möglichkeit einen Erbschein innerhalb von 24 Stunden zu erhalten.
    Dieser verbesserte Service beschleunigt das Verfahren erheblich und erspart den Bürgerinnen und Bürgern den mehrfachen Weg zum Nachlassgericht.
    Voraussetzung für diese schnelle Erteilung des Erbscheins ist, dass die notwendigen (Personenstands-) Urkunden vorliegen und der erbrechtliche Sachverhalt zweifelsfrei feststeht."

    http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Orden…l/Erbschein-24/

  • Mhm. An sich ne super Sache, aber verspricht man dem Bürger hier nicht mehr, als man halten kann?
    Voraussetzung ist doch, dass alle Unterlagen da sind und der Rpfl. auch genug Zeit hat.
    Nicht falsch verstehen, bei uns war es damals (unter einigen Kollegen) üblich, einen 08/15-Erbschein direkt auszuhändigen (quasi Erbschein30Minuten), aber das geht eben nicht immer.
    Wenn das Gericht das aber anpreist, sehe ich schon die Bürger mit ihren Testamenten, komischen Urkunden und seltenen Fallkonstellationen (Adoption, Auslandsrecht, wo man gern nochmal nachliest) stehen und lamentieren, wenn es nicht klappt.
    Die armen Rpfl. dort!

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Das sehe ich genauso. Bei uns ist es auch jetzt noch so, dass der Erbschein, wenn denn alle Unterlagen vorhanden sind und es ein unkomplizierter Fall ist, sofort erteilt werden kann. Es hängt eben auch von der personellen Besetzung ab. Wenn die Geschäftsstellen Vertretung haben, geht es eben nicht sofort, auch wenn ich als Rechtspfleger vielleicht sofort meinen Kaiser-Wilhelm darunter gesetzt habe...

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Sehe ich auch so.

    Bei uns wird der Erbschein auch quasi sofort gemacht, wenn denn alles klar ist.Hab ich alle Urkunden und alle Erben stellen den Antrag - prima. Aufnehmen, unterschreiben und meine Geschäftsstellenmädels machen das Ding fertig. Geht dann per Post raus.

    Aber genau hier ist ja das Problem.
    Warum kommen die Leute denn x-mal zum Nachlassgericht? Bestimmt nicht, weil es da so toll ist. Für gewöhnlich fehlen dann eben die Urkunden oder im Antrag stellt sich raus, dass da doch noch ein Testament vorhanden ist oder, oder,oder.

  • Das was dort als "Pilotprojekt" groß verkauft wird habe ich über Jahre schon so praktiziert, nur dass da halt diese Infos am Telefon gegeben wurden. Nur mit dem Unterschied, dass meine Kunden hocherfreut und überrascht waren wenns so problemlos klappte, dort werden die Kunden enttäuscht sein wenns wo hakt. An sich ist die Idee transparent über das Verfahren zu informieren arbeitserleichternd. Die selbstauferlegte Verpflichtung einen (so engen) Rahmen einzuhalten halte ich für ungeschickt. Ausserdem fehlt ein Hinweis auf Vorehen des Erblassers und die damit einhergehende Anfrage an das dortige Nachlassgericht.

    Und lass dann mal August werden wenn 3/4 der Belegschaft im Urlaub sind, dann machst du nur noch Erbscheine.

  • Vollmacht von Miterben, dass sie auf die Beteiligung am Verfahren verzichten?! Schön und gut, aber kann man deswegen auf die förmliche Anhörung nach FamFG verzichten? In den meisten Fällen verzögert die doch die Erbscheinserteilung...

  • Bei Alleinerbschein oder wenn sämtliche Erben anwesend sind, ist der Erbschein ne Sache von 5 Minuten. Die Ausfertigung mache ich dann schnell selber und drück die den Erben in die Hand.

  • Ich mache es genauso wie Juergen, aber es steckt kein "Muss" dahinter. Bei mir ist auch Voraussetzung, dass die Kosten gleich in der Kasse eingezahlt werden. So kann dann die Akte, wenn der Ast. das Haus verlassen hat, gleich weggelegt werden. Das ist eine echte Zeit- und Arbeitsersparnis für alle beteiligten Mitarbeiter. Wer das nicht möchte, bekommt den ES zusammen mit der Rechnung geschickt.

  • Das was dort als "Pilotprojekt" groß verkauft wird habe ich über Jahre schon so praktiziert, nur dass da halt diese Infos am Telefon gegeben wurden. Nur mit dem Unterschied, dass meine Kunden hocherfreut und überrascht waren wenns so problemlos klappte, dort werden die Kunden enttäuscht sein wenns wo hakt.


    :daumenrau Das trifft es genau!

    Und eigentlich finde ich solche Zusagen auch nicht gut, weil hier von der Behörde vorgegeben wird, welche Akten ich wann bearbeite - irgendwann muss ich ja auch mal die anderen Akten bearbeiten - für den schriftlichen Antrag, bei dem vielleicht auch nichts fehlt, gibts keine 24-h-Garantie!

    Und wir kennen ja das Publikum: da kann 10mal stehen, was man alles mitbringen soll - viele lesen das doch gar nicht, und das Gemeckere kriegt dann der arme Rpfl. ab.


    Ich mache es genauso wie Juergen, aber es steckt kein "Muss" dahinter. Bei mir ist auch Voraussetzung, dass die Kosten gleich in der Kasse eingezahlt werden. So kann dann die Akte, wenn der Ast. das Haus verlassen hat, gleich weggelegt werden. Das ist eine echte Zeit- und Arbeitsersparnis für alle beteiligten Mitarbeiter. Wer das nicht möchte, bekommt den ES zusammen mit der Rechnung geschickt.


    Genau - mit der richtigen Software braucht man ein Häkchen mehr, damit der ES ausgedruckt wird. Dann noch schnell die Rechnung erstellt und die Akte ward nie mehr gesehen und ich habe sogar noch Porto gespart.
    Die Antragsaufnahme und Sichten der Urkunden dauert sowieso länger als die letztliche Erstellung des ES, und wenn ich gedanklich noch in der Sache drin bin, gehts schneller als wenn ich das nachmittags nochmal rauskrame.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Das ist schon...gewöhnungsbedürftig.

    Ich mach mit RASYS den Antrag und Erbschein nebst Ausfertigung sowie Feststellbeschluss. Kommt alles direkt fertig aus dem Drucker. Dann eben den Willi drunter, Erbschein mit NS 17 raus durch die SE. Nach Rückkehr NS 17 dann eben die Kosten durch den KB.

    Irgendwie bekommt mich bei diesem "Pilotprojekt" so ein Gefühl, als dass indirekt unterstellt wird, dass eine Bearbeitung von mehr als 1 Tag quais böse Absicht ist und nur dazu dient den armen Antragsteller zu gängeln.

  • Irgendwie bekommt mich bei diesem "Pilotprojekt" so ein Gefühl, als dass indirekt unterstellt wird, dass eine Bearbeitung von mehr als 1 Tag quais böse Absicht ist und nur dazu dient den armen Antragsteller zu gängeln.


    :eek: Du hast zuviel krudes Publikum - Du denkst ja schon wie DIE!!
    Erschreckend...;)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Juergen hat in #7 zutreffend beschrieben, wie die Erbscheinserteilung in praxi schnellstens funktioniert oder jedenfalls funktionieren kann, wenn (!) alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Aber diese Verfahrensweise zum Prinzip zu erheben, ist -mit Verlaub- der vollendete Blödsinn.

    Hier hat sich wohl vor lauter Eitelkeit jemand gebläht wie ein Frosch. Diese "Blähung" auch noch im Forum aufzuwerten, halte ich für völlig verfehlt.

  • Juergen hat in #7 zutreffend beschrieben, wie die Erbscheinserteilung in praxi schnellstens funktioniert oder jedenfalls funktionieren kann, wenn (!) alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Aber diese Verfahrensweise zum Prinzip zu erheben, ist -mit Verlaub- der vollendete Blödsinn.

    Hier hat sich wohl vor lauter Eitelkeit jemand gebläht wie ein Frosch. Diese "Blähung" auch noch im Forum aufzuwerten, halte ich für völlig verfehlt.

    Meine volle Zustimmung, ich hätte es nicht besser formulieren können. :daumenrau Meiner Meinung nach ist dieser "Service" eine weitere Herabwertung unserer Arbeit. :daumenrun (Gilt in RLP noch Richterzuständigkeit für Erbscheine, die auf testamentarischer Erbeinsetzung beruhen?? Wohl nicht; die ließen sich so etwas nicht gefallen. )

  • Was kommt wohl als nächstes ? "Heute im Angebot : 2 Erbscheine zum Preis von einem ..." ? :gruebel:

    Heute und nur heute bis 10 Uhr: Eigentumsumschreibung + Grundschulden, so hoch, wie sie wollen! 20 Euro!

    Das nimmt doch langsam wirklich Ausmaße an. Dienstleistung, Service hin oder her, aber irgendwann hört es doch mal auf! Oder nicht? Ich bin ja geneigt, durchaus, zumindest im GB alles durchzuwinken, wenn mein Dienstherr mir bewilligt, unter meine Eintragungen "Alle Angaben ohne Gewähr" zu setzen. Aber vielleicht kommt es dazu auch noch. Die sich übergebenden Pferde vor der Apo sind in Reichweite.

  • Wie wäre es mit einer Grundbucheintragung innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Antragstellung

    Ist das nicht die Regel? *Ironieschild hochhalt*

    Zitat von Cromwell

    oder mit einem Urteil innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter mündlicher Verhandlung?

    Bist Du wahnsinnig? Urteil - Richter- 24 Stunden?- NEIN!
    Manchmal ko... es einen nur noch an.

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