Zustellung Klageschrift aus dem Ausland

  • Liebe Kollegen,
    mir wurde eine Rechtshilfesache vorgelegt, mit der ich irgendwie nichts anfangen kann...
    Ein Rechtsanwalt aus Paris beantragt die gerichtliche Zustellung einer Klageschrift an eine Fa. in Deutschland.

    Muss ich irgendetwas besonderes beachten? Gibt es dafür ein besonderes Verfahren, Kosten? Oder ist dass nur eine gewöhnliche Zustellung.....

    Ich steh grad mal auf nen Schlauch

    Danke für eure Hilfe

    Katja

  • Bist Du bei Euch zuständig für die Bearbeitung von Rechtshilfe? Oder hat sich der Vorgang zu Dir verirrt?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ich mache Zivilsachen.
    Aber das es sich um eine Rechtshilfesache aus dem Ausland handelt; also keine Zustellung ins Ausland. bin ich anscheinend zuständig.
    Hab das noch nie gehabt.....

  • Also die Klage ist aus Frankreich und soll auch da laufen aber hier zugestellt werden?

    Dann ist das die Zustellung der ausländischen Klage. Die machst du per normaler ZU und schreibst der Übermittlungsstelle per Vordruck aus dem Gerichtsatlas, dass du die Sache bekommen hast und jetzt bearbeitest.

    Wenn die ZU zurück kommt und erfolgreich war, dann auch wieder mit dem Vordruck zurück.

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