Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Heim....Betreuervergütung?

  • Liebe Forianer,

    Hab da mal eine vergütungsrechtliche Frage. Die vermögende Betreute war bei Betreuungsbeginn im Krankenhaus, kam von dort in zwei verschiedene Kurzzeitpflegen und dann in ein Heim (und nun ist sie tot). Die Betreuerin berechnet ihre Vergütung ab dem Abschluss des Heimvertragges mit "Heim" und vorher "Wohnung", mit der Begründung, die Kurzzeitpflege war schließlich kein auf Dauer angelegter Aufenthalt. Die Zeit des Kranmkenhausaufenthaltes ist unstreitig "Wohnung". Fraglich ist die Bewertung der Kurzzeitpflege. Denn hier trägt die Erbin nun vor, es war bereits bei Krankenhausaufenthalt klar, dass die Betreute nicht mehr in die Wohnung zurückkehren kann. Somit ist ab dem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege auch "Heim" abzurechnen. Ich finde irgendwie keine passende Rechtssprechung. Mich überzeugen die Argumente, Betreuer habe bei Heimunterbringung weniger Betreuungsarbeit zu leisten ehrlich gesagt nur bedingt. Aber selbst wenn ich das mal außer acht lasse. Kann man denn bei einer Kurzzeitpflege von einem dauerhaften Heimaufenthalt sprechen, wenn absehbar ist, dass eine Rückkehr in die Wohnung nicht erfolgen kann? Andererseits hätte ja auch eine andere Wohnform gefunden werden können, die eben kein Heim darstellt. Wie seht ihr das?

  • Der Betreuerin ist zuzustimmen.
    Kurzzeitpflege sind kurze Aufenthalte in einer Einrichtung, Probewohnen oder Verhinderungspflege, wenn die Angehörigen im Urlaub sind oder dergleichen.
    Wenn ein Heimvertrag geschlossen wird, steht ein Einzugsdatum im Vertrag. Das ist der Tag, ab dem mit "Heim" abzurechnen ist.
    Krankenhaus ist kein Heim.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • So scharf trenne ich nicht. Wenn die Kurzzeitpflege nahtlos in den Heimaufenthalt übergeht, ist sie als Heim anzusehen.
    Oft ist es doch so, dass die KZP als Eingewöhnungsphase herhält; zumindest in diesen Fällen kann man sie doch nicht mehr als "Nicht-Heim" einordnen.

  • Der Betreuerin ist zuzustimmen.
    Kurzzeitpflege sind kurze Aufenthalte in einer Einrichtung, Probewohnen oder Verhinderungspflege, wenn die Angehörigen im Urlaub sind oder dergleichen.
    Wenn ein Heimvertrag geschlossen wird, steht ein Einzugsdatum im Vertrag. Das ist der Tag, ab dem mit "Heim" abzurechnen ist.
    Krankenhaus ist kein Heim.


    :daumenrau

  • geht mir da nämlich ähnlich, wie Gänseblümchen. In vorliegendem Fall diente die Kurzzeitpflege lediglich der Suche nach einem Heimplatz. Es war völlig klar, dass die Situation eine Rückkehr in die Wohnung nicht mehr zulässt. Kann man dann wirklich von einem vorübergehendem Aufenthalt ausgehen oder war der Heimaufenthalt nicht bereits von Dauer? Ist ja was anderes, wenn eine Rückkehr in die Wohnung geplant ist. Oh jee....das macht mir einen Knoten in den Kopf;-)

  • Wenn Du die Meinung vom Gänseblümchen vertreten kannst, rate ich Dir eins:
    Mach einen Beschluss. Begründe ihn. Stell ihn den Beteiligten zu. Und dann warte das RM ab. Soll sich das LG einen Kopp machen. Aber gib uns anschließend bitte mal ein Feedback.
    Es gibt Verfahren, da kannst Du machen, was Du willst: die goldene Ar***karte hast Du. Sowieso. :cool:
    :)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Der Unterschied ist nicht so gravierend, dürfte unter 600,01 € liegen. Also nichts mit LG, sondern AG (Richter) und der wird sicherlich keine tiefschürfenden Gedanken anstellen.

  • :teufel: Das kommt auf den Richter an. Wobei: die meisten sind wirklich nicht mal im Ansatz in der vergütungs- oder kostenrechtlichen Materie, so dass sie den Weg des geringsten Widerstandes gehen werden.

    Wie gesagt: Entscheiden. Begründen. Auf Rechtsmittel warten.
    Ist doch immer so, oder nicht?! So lange die Begründung nicht völlig am Thema, resp. Gesetz vorbei ist ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • ok...dann schaff ich mich mal;-). Natürlich sind mir Rechtsmittel schon von allen Seiten angekündigt...mtihin ist's ja beinahe wurscht, wie ich mich entscheide. Und in der Tat schafft's die Sache nicht zum LG und was soll ich sagen....auf tiefgreifende Erkenntnisse aus dem nachbarlichen Richterbüro brauche ich gar nicht erst hoffen. Aber falls ich da doch noch überrascht werde, lass ich es Euch auf jeden Fall wissen!

  • ok...dann schaff ich mich mal;-). Natürlich sind mir Rechtsmittel schon von allen Seiten angekündigt...mtihin ist's ja beinahe wurscht, wie ich mich entscheide. Und in der Tat schafft's die Sache nicht zum LG und was soll ich sagen....auf tiefgreifende Erkenntnisse aus dem nachbarlichen Richterbüro brauche ich gar nicht erst hoffen. Aber falls ich da doch noch überrascht werde, lass ich es Euch auf jeden Fall wissen!


    ...und wofür entscheidest Du Dich nun?

  • Kleine Abwandlung:
    Betreute kommt nach dem Krankenhaus in ein Hospiz. Wohnung besteht noch.
    Ist Hospiz Heim oder nicht ?
    Der Aufenthalt ist zwar eher "vorübergehend" ( Nicht-Heim ) , jedoch wohl auf Dauer angelegt/endgültig ( Heim ).
    Ich neige zu "Heim".
    Wie seht ihr das ?

  • Du schreibst, dass der Aufenthalt im Hospiz auf Dauer angelegt ist. Betrifft das den konketen Fall oder schließt Du nur aus dem Umstand, das sich der Betroffene derzeit im Hospiz befindet, darauf, dass er dieses wohl nicht mehr verlassen kann.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich glaube nicht , dass der Aufenthalt in einem Hospiz auf Dauer angelegt ist.
    Nach meiner Begrifflichkeit handelt es sich um eine Einrichtung der Sterbegleitung, die allerdings ( meist ) stationär erfolgt.

    Wenn die eigene Wohnung noch nicht aufgegeben ist und wegen des "vorübergehenden" Charakters des Aufenthalts in einem Hospiz, hätte ich Schwierigkeiten , dies als "Heim-Fall" einzuordnen.

  • Wenn die eigene Wohnung noch nicht aufgegeben ist und wegen des "vorübergehenden" Charakters des Aufenthalts in einem Hospiz, hätte ich Schwierigkeiten , dies als "Heim-Fall" einzuordnen.

    Das hat man doch aber durchaus öfter. Ersetze mal "Hospiz" durch "Heim" - Kommst Du dann zum gleichen Ergebnis?

    Was ich meine: der Betroffene geht nach dem Krankenhaus "erst einmal ins Heim", die Wohnung wird dann irgendwann gekündigt, die Kündigungsfrist läuft, er bleibt aber durchgängig im Heim. Vergütest Du dann nach "Wohnung", weil die Wohnung noch nicht aufgegeben wurde und der Betreuer noch viel Arbeit mit der Abwicklung hat?

  • Ich glaube , Du hast Dich mit dem von mir verwendeten Hospizbegriff nicht ( abschließend ) beschäftigt .
    Im Unterschied zum Heim ist eben der Aufenthalt vorübergehend ( bis zum Tod ).

    Ich hab es leider noch nicht erleben dürfen , dass jemand nach einem Hospizaufenthalt zurück in ein Heim ( oder auch in die Wohnung ) zurückkehren konnte .
    Und da sind durchaus auch private Erfahrungen dabei.

  • Mit dem Ansteuern eines Hospizes ist sicherlich nicht der auf Dauer beabsichtigte Wechsel des Lebensmittelpunktes beabsichtigt. Da liegen ganz andere Intentionen vor. Verlässt man das Hospiz (lebend) wieder, geht man entweder in seine Wohnung zurück oder in ein Krankenhaus (beides nicht-Heim) oder in ein Heim.

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