Hallöchen,
wieder einmal das Vergütungsproblem bei BerH.
Hab jetzt einen Vergütungsantrag vorliegen, nachdem für Widerspruchs gegen einen Bescheid des Grundsicherungsamtes (Jobcenter/Arge...) BerH bewilligt worden war. Der RA will für die Fälligkeit seiner Gebühren nicht bis auf die Entscheidung über den Widerspruch durch das Amt warten und lässt sich nur noch für die "Einlegung des Widerspruches" mandatieren. Die auf Anfrage vorgelegte Vollmacht (Mandat) an den RA lautet auch wirklich so, dass "bislang" nur für die Einlegung des Widerspruchs Mandat erteilt wurde.
Hab irgendwie Bauchschmerzen bei der Sache von wegen Vorschussverbot und Fälligkeit der Vergütung. Mag nicht so recht glauben, dass die Leute bei Erhalt des Widerspruchsbescheides nicht wieder zu ihm gehen und den prüfen lassen... (Wenn sie schon den Widerspruch nicht selbst einlegen konnten)
Was ist denn dann, wenn das Amt nach § 63 SGB X die Kosten übernimmt usw? Muss ich jetzt beim Amt nachfragen und ggf. dort rückfordern?
Bin mal auf eure Meinungen gespannt.