alte Registerblätter

  • Guten Morgen,


    habe da mal eine Frage.
    Die alten Registerblätter wurden doch mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters eingescannt. Weiß jemand, ob diese weiterhin aufbewahrt werden, oder wurden diese schon irgendwo vernichtet?

    Warum könnte es notwendig sein die Blätter weiterhin aufzubewahren. Könnte man sie aus irgendwelchen Gründen noch mal gebrauchen?

    Vielen Dank.

  • Ich glaube, unsere alten Registerblätter wurden an das Staatsarchiv übergeben. Von vernichten war keine Rede gewesen. Aber für den "normalen" Rechtsverkehr sind sie auch nicht mehr zu gebrauchen, da sie seit mehr als 10 Jahren nicht mehr aktuell sind.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • "Unsere" alten Registerblätter werden hier noch aufbewahrt.

    Ob sie evtl. nochmals benötigt werden?
    Dieser Fall wird immer unwahrscheinlicher, je mehr Zeit seit der Umschreibung vergeht ...

  • Hier in Bayern läuft zur Zeit eine Praxisanhörung zu dem Thema.
    Angeleiert hat dies Nordrhein-Westfalen.

    Wir treffen uns morgen, um auf diese Anfrage zu antworten.

    Aus dem Bauch heraus meine ich, dass diese Blätter das "Handelsregister" im Sinne der Aufbewahrungs-VO ist.
    Das Handelsregister ist dauernd aufzubewahren.

    Eine vorzeige Ausscheidung ist deshalb nicht möglich.

    Die Vorschrift, die für das Grundbuch gilt, ist m.E. hier nicht analog anzuwenden,
    sonst hätte dies der Gesetzgeber so angeordnet.

  • ....

    Aus dem Bauch heraus meine ich, dass diese Blätter das "Handelsregister" im Sinne der Aufbewahrungs-VO ist.
    Das Handelsregister ist dauernd aufzubewahren.

    ...

    Die Frage ist doch (auch), ob mit dem Scannen der Registerblätter das bisher in Papierform geführte Handelsregister jetzt in die elektronische Form übergegangen ist.
    In diesem Fall wäre die Aufbewahrung der Registerblätter streng genommen nicht (mehr) erforderlich.

    Vernichten würde ich die Blätter aber trotzdem nicht, sondern sie ggf. an das Staatsarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben.
    Da ich aber auch weiß, was das für ein "Riesenzirkus" ist, falls du von den Archivleuten eine Archivalie ausleihen willst, würde ich mir das mehr als nur zehnmal überlegen (und falls der Platz nicht wirklich dringend anderweitig benötigt wird, von der Abgabe ans Archiv absehen :teufel:).

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