Ordnungswidrigkeiten im Insolvenzverfahren

  • Aus dem Bauch heraus: Keine Masseverbindlichkeit. Eine juristisch saubere Begründung fehlt mir dazu zwar (noch), aber irgendwie vermag ich wiederholte OWis nicht unter "Kosten der Betriebsfortführung" zu subsumieren :gruebel:. Einmal "falsch parken" kriegt man ja vielleicht noch begründet und als "betriebsnotwendig" weggebügelt, aber wiederholt erlebnisorientiertes Fahren mit Auszeichnungen in beträchtlicher Höhe?

    Kein Selbständiger kann eigene Knöllchen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Warum sollen in der Insolvenz des notorischen Rasers, Nötigers, Gurtverweigerers und Rettungswegzuparkers die Gläubiger dafür gerade stehen? Wir reden hier nicht vom armen Handwerksburschen, der mal eben im eingeschränkten Halteverbot erwischt wurde. Die Auszeichnungen beinhalten überwiegend einen dreistelligen Ehrenbeitrag zur Staatskasse.

  • Eben drum: Keine Masseverbindlichkeit ;) (auch wenn der Beitrag zur Sanierung des Staatssäckels des Schuldners sicherlich löblich ist :D)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Bela: Es sollte nicht so klingen, als wäre ich anderer Meinung, das war etwas ungeschickt formuliert von mir.

    Was passiert nun, wenn der IV die Bußgelder vom Schuldner nicht wiederholen kann? Ich fürchte, er muss dann den Betrag einlegen. Es handelt sich um Ausgaben, die keine Masseverbindlichkeiten sind, aber als solche gebucht wurden.

  • Das mag das Gericht entscheiden :).
    Als Sachverständige für die SR-Prüfung würde ich nur feststellen, dass die Beträge xyz nach Auffassung der Sachverständigen keine Masseverbindlichkeiten sind - damit ist zumindest nach den hier gängigen Prüfungsaufträgen die Aufgabe des Sachverständigen beendet. (Vorher würde ich allerdings den IV dazu anhören und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben).
    Ungeprüft für diese Konstellation (hatte ich so noch nie): Als Rechtspflegerin des Insolvenzgerichts würde ich dem IV dann wahrscheinlich diese Beträge von der Vergütung abziehen.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Im vorliegenden GA-Auftrag steht explizit drin, dass Rückfragen und Beanstandungen mit dem IV zu erörtern sind. Das mache ich aber auch, wenn es nicht so deutlich formuliert wurde. Eine gewisse Arbeitserleichterung sollte für das Gericht schon drin sein, auch wenn es nicht primäres Ziel der Vergabe an externe SV ist.

    Die Auswirkung auf die Gläubigerquote wird schon dramatisch sein und ich hoffe, dass sich wenigstens einer über die Eins vor dem Komma freuen wird ...

  • Im vorliegenden GA-Auftrag steht explizit drin, dass Rückfragen und Beanstandungen mit dem IV zu erörtern sind.

    Ja, sinngemäß ist das auch Inhalt der hier gängigen Aufträge.

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