Aus dem Bauch heraus: Keine Masseverbindlichkeit. Eine juristisch saubere Begründung fehlt mir dazu zwar (noch), aber irgendwie vermag ich wiederholte OWis nicht unter "Kosten der Betriebsfortführung" zu subsumieren . Einmal "falsch parken" kriegt man ja vielleicht noch begründet und als "betriebsnotwendig" weggebügelt, aber wiederholt erlebnisorientiertes Fahren mit Auszeichnungen in beträchtlicher Höhe?
Kein Selbständiger kann eigene Knöllchen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Warum sollen in der Insolvenz des notorischen Rasers, Nötigers, Gurtverweigerers und Rettungswegzuparkers die Gläubiger dafür gerade stehen? Wir reden hier nicht vom armen Handwerksburschen, der mal eben im eingeschränkten Halteverbot erwischt wurde. Die Auszeichnungen beinhalten überwiegend einen dreistelligen Ehrenbeitrag zur Staatskasse.