Hallo,
bin ganz neu im Nachlass und habe den Fall, dass nach einem polnischen Staatsbürger bei einem Notar die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Der letzte Wohnsitz des Erblassers war in meinem Bezirk.
Der Notar schreibt, dass er vorsorglich die Ausschlagung auch bei bei einem polnischen Gericht eingereicht hat, wo bereits andere Ausschlagungserklärungen vorliegen.
Das ganze richtet sich ja nach polnischem Recht.
Bin ich jetzt zuständiges Nachlassgericht (wegen 343I FamFG) mit der Folge, dass ich mich weiter kümmern muss?
Nach polnischem Recht (laut Süß-Haas Erbrecht in Europa) kann die Ausschlagung bei jedem Notar abgegeben werden oder beim Wohnsitzgericht des Ausschlagenden.
Wo werden diese dann zusammengeführt. Muss ich die jetzt noch irgendwo hinschicken oder muss oich, weil ich Nachlassgericht bin, darauf drängen, dass mir die in Polen erklärten Ausschlagungen (fristgerecht?-6 Monate) zugehen?
Wie komme ich denn an die polnischen Gesetze?
Hilfe, hab so gar keine Ahnung vom IPR und Ausland.