Ausscheiden als Kommanditist=Ausscheiden als Liquidator?

  • es gibt doch immer wieder sachen, die man vorher noch nie gesehen hat:

    aufgelöste KG wird gem. § 146 HGB durch alle gesellschafter (phG und Kommanditisten) gemeinsam liquidiert.
    nun scheidet ein Kommanditist aus. scheidet er dadurch gleichzeitig als liquidator aus oder vertritt man die meinung, wer einmal geborener liquidator ist, bleibt es auch?
    meines erachtens erlischt sein liquidatorenamt gleichzeitig mit dem ausscheiden, da ja sinn der vorschrift ist, dass alle beteiligten gleichberechtigt an der liquidation mitwirken können. wenn nun einer nicht mehr beteiligt ist, braucht er auch nicht mehr mitzuwirken, oder was meint ihr:oops:?

  • Meine Auffassung ist da etwas anders (ich weiß aber nicht, ob es dazu Entscheidungen gibt...):
    Die Aufgaben des Liquidators unterscheiden sich wesentlich von denen der Gesellschafter. Während der Liquidator - wie der Name ja sagt - die Liquidation durchführt, sind die Gesellschafter für die Tätigkeiten zuständig, zu denen zB eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich ist.
    Aus diesem Gedanken heraus halte ich es für gut vorstellbar, dass der Betroffene nicht mehr an Änderungen des Gesellschaftsvertrags u.ä. mitwirken soll/möchte, sehr wohl aber die Liquidation mit durchführen soll, beispielsweise, weil er dazu die erforderlichen Kenntnisse o.ä. hat.

    Ich würde daher zwischenverfügen um aufzuklären, was gewollt ist, und um ggfls. eine ergänzende Anmeldung des Ausscheidens des Liquidators zu erhalten.

  • Hart am Wortlaut des § 146 Abs. 1 HGB ist man nur solang (geborener) Liquidator, solange man
    der Gesellschaft angehört.
    Ohne Stellung in der Gesellschaft erlischt daher auch das Liquidatorenamt (in welchem er nur
    handeln durfte, weil die Gesellschaft das irgendwann mal so bestimmte).

    Sutzig macht mich nur die Ausführung im Baumbach/Hopt, dass der Liquidator nur aus wichtigem
    Grund sein Amt nierlegen darf... - § 147 Rn 5... :gruebel:


    Unabhängig davon kann, wenn der Ausscheidende so brilliantes Wissen um Liquidation mitbringt,
    er ja erneut als Liquidator in die Gesellschaft gebracht werden....

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Als Registergericht würde ich mir das alles fein anmelden lassen, zwar bin ich auch gern einer der von-Amtes-Wegen-Fraktion, nur stelle ich mich bei sowas auf die Sicherheitsseite.
    Demnach wie Frank Martin - zwischenverfügen.

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