Hallo,
ich komme hier zu keiner gescheiten Lösung...
Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass im Fall, dass Kommanditist A verstirbt, B alleiniger Nachfolger sein soll.
Laut Kommentierung vollzieht sich die Nachfolge hier durch unmittelbaren Übergang des ganzen Anteils auf diesen einen Nachfolger (Vollnachfolge).
Nun habe ich aber auch ein notarielles Testament vorliegen, durch das B, C und D zu Erben eingesetzt werden. Teilungsanordnung: C soll die Gesellschaftsanteile bekommen.
Angemeldet wurde nun, dass C im Wege der Sonderrechtsnachfolge nach A in die Gesellschaft eingetreten ist.
Hat hier nun das Testament oder der GEsellschaftsvertrag Vorrang? Und wie muss die Anmeldung lauten?