Sonderzeichen ³ in Firma einer GmbH

  • Angemeldet ist eine GmbH zur Ersteintragung. In der Firma ist das Sonder- bzw. Bildzeichen ³ enthalten.

    Im Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, heißt es unter Rn. 215, dass Sonderzeichen nicht eintragungsfähig sind, da sie in ihrer Aussprache objektiv mehrdeutig sind - wobei mir in meinem Fall zur Aussprache nur zwei Varianten einfallen würden: "hoch drei" und "kubik".
    Außerdem habe ich eine Entscheidung des LG Stade aus 2008 gefunden (8 T 3/08), das in seinem Fall die Eintragung des Zusatzes "m³" ablehnte, da es sich um ein Bildzeichen handle, das nicht zur Kennzeichnugs- und Unterscheidungsfunktion einer Firma geeignet sei.

    Wie würdet ihr diesen Fall beurteilen? Hat eventuell schon jemand so eine Firma eingetragen?

  • Wenn ich Wikipedia glaube, handelt es sich nicht um ein Sonderzeichen sondern um ein "graphisches Gestaltungsmittel" (http://de.wikipedia.org/wiki/Hochgestellte_Zahl).
    Auf eine besondere graphische Gestaltung hat die Gesellschaft jedoch keinen Anspruch (KG, Beschluss vom 23.05.2000, AZ: 1 W 247/99).
    Darauf würde ich die Gesellschaft hinweisen mit dem Zusatz, dass beabsichtigt ist, stattdessen eine normale "3" einzutragen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

    Die Eintragung von Bildzeichen lehne ich ab... (sh. auch diesen Thread: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…s-zul%C3%A4ssig)


    Die Entscheidung vom LG Stade kenne ich nicht und finde ich auch nicht in Juris. Hast Du eventuell eine Fundstelle? :)

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • OLG München, Beschluss vom 13.04.2011, 31 Wx 79/11:
    Der Verwendung einer „hochgestellten Zahl“ im Firmennamen kommt in der Regel lediglich grafische Bedeutung zu. Das Registergericht ist daher bei der Eintragung an die in der Anmeldung vorgeschlagene grafische Gestaltung des Firmennamens nicht gebunden (im Anschluss an OLG München Beschluss vom 28.07.2010 GmbHR 2010, 1155).
    Wir hier tragen die Firma genauso ein, wie es angemeldet wurde (wenn das Programm mitmacht).

  • OLG München, Beschluss vom 13.04.2011, 31 Wx 79/11:
    Der Verwendung einer „hochgestellten Zahl“ im Firmennamen kommt in der Regel lediglich grafische Bedeutung zu. Das Registergericht ist daher bei der Eintragung an die in der Anmeldung vorgeschlagene grafische Gestaltung des Firmennamens nicht gebunden (im Anschluss an OLG München Beschluss vom 28.07.2010 GmbHR 2010, 1155).
    Wir hier tragen die Firma genauso ein, wie es angemeldet wurde (wenn das Programm mitmacht).



    Den Beschluss kannte ich noch gar nicht. Danke schön! :)

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • wir tragen auch je nach antrag ein und richten uns eigentlich danach, was systemtechnisch möglich ist.
    hatten bisher ² und ³.
    vor ein paar Jahren wollte mal einer das R im Kreis ®, auf den Papierblättern konnte man das ja noch so malen, wie beantragt. das wäre im regisstar sicher nicht mehr möglich. wir suchen uns immer über microsoft word -symbolleiste "einfügen"- symbol-. dann öffnet sich eine liste von sonderzeichen. geht dieses in regisstar einzufügen, dann ist es eintragungsfähig, ansonsten eben nicht.

  • wir tragen auch je nach antrag ein und richten uns eigentlich danach, was systemtechnisch möglich ist.
    hatten bisher ² und ³.
    vor ein paar Jahren wollte mal einer das R im Kreis ®, auf den Papierblättern konnte man das ja noch so malen, wie beantragt. das wäre im regisstar sicher nicht mehr möglich. wir suchen uns immer über microsoft word -symbolleiste "einfügen"- symbol-. dann öffnet sich eine liste von sonderzeichen. geht dieses in regisstar einzufügen, dann ist es eintragungsfähig, ansonsten eben nicht.

    :genauso:

  • wir tragen auch je nach antrag ein und richten uns eigentlich danach, was systemtechnisch möglich ist. hatten bisher ² und ³. vor ein paar Jahren wollte mal einer das R im Kreis ®, auf den Papierblättern konnte man das ja noch so malen, wie beantragt. das wäre im regisstar sicher nicht mehr möglich. wir suchen uns immer über microsoft word -symbolleiste "einfügen"- symbol-. dann öffnet sich eine liste von sonderzeichen. geht dieses in regisstar einzufügen, dann ist es eintragungsfähig, ansonsten eben nicht.

    das nenn' ich mal eine Legaldefinition .... was Bill Gates einräumt ist auch eintragungsähig ...
    gilt das dann auch für Ħ , җ , ۻ oder ╠ ?
    .... Wenn schon eintragen, dann wohl eher unter Anlehnung an den allgemeinen Sprachgebrauch ... und dort haben ² und ³ mittlerweile Einzug gewonnen und teilweise schon Marken-/Firmennamen geprägt ... man denke nur an all die Kombinationen mit H² und O³ .... da sagt keiner "H hoch 2" "O hoch 3", "H quadrat" "O kubik" oder gar "Wasserstoff" "Sauerstoff" (bzw. "Ozon")
    Wo mir gerade einfällt ... wie handhabt ihr es mit @ ? Auch ein Bildzeichen, aber mittlerweile so verbreitet im Sprachgebrauch ....

    2 Mal editiert, zuletzt von tazdev (19. Oktober 2011 um 09:36)

  • ...

    das nenn' ich mal eine Legaldefinition .... was Bill Gates einräumt ist auch eintragungsfähig ... gilt das dann auch für Ħ , җ , ۻ oder ╠ ? ....

    Wenn schon eintragen, dann wohl eher unter Anlehung an den allgemeinen Sprachgebrauch ... und dort haben ² und ³ mittlerweile Einzug gewonnen und teilweise schon Marken-/Fiemannamen geprägt ... man denke nur an all die Kombinationen mit H² und O³ .... da sagt keiner "H hoch 2" "O hoch 3", "H quadrat" "O kubik" oder gar "Wasserstoff"
    "Sauerstoff".

    Wo mir gerade einfällt ... wie handhabt ihr es mit @ ? Auch ein Bildzeichen aber mittlerweile so verbreitet im Sprachgebrauch ....

    Na - eintragen natürlich, wenn RegisSTAR (und Herr Gates) es zulassen.
    Ich würde i.Ü. auch dann Sonderzeichen eintragen, wenn ichh sie für eintragungsfähig halte und unabhängig davon ob Bildzeichen oder graphisches Gestaltungselement. Selbst wenn RegisSTAR bspw. LINUX-kompatibel basiert oder was-auch-immer-basiert wäre.

    Andersrum:
    Wäre es nicht richtiger, dass das Programm das technisch ermöglichen (muss), was rechtlich zulässig ist?
    Angenommen, die hochgestellten Zahlen oder das @-Zeichen funktionierten in RegisSTAR (oder AUREG) nicht, ich wäre aber der Meinung, sie seien eintragungsfähig.
    Mit welcher Begründung sollte ich die Firmierung ablehnen: Weil das Programm diese Funktionalität nicht unterstützt?

  • Mein Einwand hat sich auch nicht dagegen gerichtet die Symbol-Option zu nutzen ... nur gegen das Pauschale "was die hergibt wird auch verwandt". Ich muss schon selbst prüfen, ob es sich in der Tat um ein klassisches Bildzeichen handelt oder dieses mittlerweile im alltäglichen Sprachgebrauch einen Kennzeichungscharakter hat.

    Und sollte es anderum wirklich mal zu dem meiner Meinung nach hypothetischen Fall kommen, dass ein Zeichen angemeldet wird, welches, obwohl allgemein üblich im Gebrauch, nicht durch die EDV angeboten wird, bedarf es eben einer Sotwareänderung ... dies dürfte aber eine eher akademische Frage sein, denn wenn etwas schon nicht normal oder mit geringem Aufwand über "einfügen" nicht mit normalen PC-Mitteln schreibbar ist, wird wohl kaum im Sprachgebrauch üblich sein.

  • das nenn' ich mal eine Legaldefinition .... was Bill Gates einräumt ist auch eintragungsähig ... gilt das dann auch für Ħ , җ , ۻ oder ╠ ? .... Wenn schon eintragen, dann wohl eher unter Anlehnung an den allgemeinen Sprachgebrauch ... und dort haben ² und ³ mittlerweile Einzug gewonnen und teilweise schon Marken-/Firmennamen geprägt ... man denke nur an all die Kombinationen mit H² und O³ .... da sagt keiner "H hoch 2&quot" "O hoch 3", "H quadrat" "O kubik" oder gar "asserstoff" "Sauerstoff".Wo mir gerade einfällt ... wie handhabt ihr es mit @ ? Auch ein Bildzeichen, aber mittlerweile so verbreitet im Sprachgebrauch ....

    Du sagst es: Markennamen.
    Und zwischen Markenrecht und Firmenrecht gibt es nun mal einen Unterschied. Und ich bin da ziemlich streng... :teufel:
    Das ® würde ich z. B. nicht eintragen, das ist meiner Meinung nach eindeutig ein Bildzeichen und deshalb nicht zulässig, egal, ob das Programm es hergibt oder nicht.

    Übrigens: Bzgl. des Sauerstoff-Mobilfunkfunkbetreibers hat mir das Registerportal der Länder verraten, dass bei keiner der eingetragenen Firmen eine hochgestellte Zahl eingetragen war, es war immer eine normale 2.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Zusammenfassend kann ich also festhalten, dass nach der "herrschenden Forumsmeinung" :) keine grundsätzlichen Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der ³ in der Firma bestehen. Ich für meinen Teil tendiere mittlerweile auch eher dazu, das als zulässig anzusehen.

    Was die Frage der Eintragung betrifft: Wenn die Firma als rechtlich zulässig anzusehen ist und die Eintragung in der gewünschen Form technisch möglich ist, sehe ich ehrlich gesagt keinen Grund, weshalb ich statt ³ eine "normale" 3 eintragen sollte. Natürlich bin ich nach der Entscheidung des OLG München nicht an diese Schreibweise gebunden - aber warum sollte man sich nicht an diesen Wunsch der Gesellschaft halten, wenn es sich ohne Probleme umsetzen lässt?

    Die Entscheidung vom LG Stade kenne ich nicht und finde ich auch nicht in Juris. Hast Du eventuell eine Fundstelle? :)

    Diese Entscheidung habe ich von einem Kollegen in Kopie bekommen. Ob sie veröffentlicht ist weiß ich gar nicht, um ehrlich zu sein.

  • Das ® würde ich z. B. nicht eintragen, das ist meiner Meinung nach eindeutig ein Bildzeichen und deshalb nicht zulässig, egal, ob das Programm es hergibt oder nicht.

    Meine Nachforschungen haben mich hierher geführt.

    Ich habe eine Neuanmeldung einer Genossenschaft, die das ® in der Firma führen will. Die Frage, ob das als Bildzeichen eintragbar ist, habe ich mir noch nicht abschließend beantwortet. Vielleicht hat sich Meinung dazu auch inzwischen geändert?

    Jedenfalls halte ich die Benutzung des Zeichens für irreführend, wenn die Firma gar nicht als Marke geschützt ist. Abfrage ergab Negativ-Ergebnis. Man spiegelt hier eine Bedeutung vor, die gar nicht (oder vielleicht noch nicht) gegeben ist.

    Meinungen?

  • Das ® würde ich z. B. nicht eintragen, das ist meiner Meinung nach eindeutig ein Bildzeichen und deshalb nicht zulässig, egal, ob das Programm es hergibt oder nicht.

    Meine Nachforschungen haben mich hierher geführt.

    Ich habe eine Neuanmeldung einer Genossenschaft, die das ® in der Firma führen will. Die Frage, ob das als Bildzeichen eintragbar ist, habe ich mir noch nicht abschließend beantwortet. Vielleicht hat sich Meinung dazu auch inzwischen geändert?

    Jedenfalls halte ich die Benutzung des Zeichens für irreführend, wenn die Firma gar nicht als Marke geschützt ist. Abfrage ergab Negativ-Ergebnis. Man spiegelt hier eine Bedeutung vor, die gar nicht (oder vielleicht noch nicht) gegeben ist.

    Meinungen?

    Zum Stimmungsbild allgemein: MüKoHGB/Heidinger, 5. Aufl. 2021, HGB § 18 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen. Wenn es sich um keine Registered Trademark handelt, gilt das Symbol nach einer dieser Fundstellen ( Kiesel/Neises/Plewa/Poneleit/Rolfes/Wurster DNotZ 2015, 740, 744) offenbar als unzulässig.

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