Dienstunfähige Beamte sollen als Behördenbetreuer eingesetzt werden (Niedersachsen)

  • Niedersachsen plant, dienstunfähige Beamten als Behördenbetreuer einzusetzen:
    http://www.bgt-ev.de/fileadmin/Medi…setzentwurf.pdf

    Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen hat sich dagegen ausgesprochen, weil unklar ist, ob in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigte Menschen zur Führung des anspruchsvollen Amt des Betreuers in der Lage sind:
    http://www.bdb-ev.de/143_Stellungna…ionspapiere.php

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Klar; da werden beim Landesamt für Finanzen neue Stellen als "weitere Betreuungsbehörde" inkl. Infrastruktur geschaffen und Pi mal Daumen durch Fensterkreuz "erahnt" wie viele dienstunfähige Beamte dann als Behördenbetreuer tätig sind und welche Kostenersparnis daraus ergibt. Und nach ein, zwei, vielen Jahren wird man dann feststellen, dass das eine Milchmädchenrechnung ist.

    Ich wage zu bezweifeln, dass das mit einer Kosteneinsparung einhergeht.

    Und ich wage auch mal zu behaupten, dass ein Bediensteter nicht ohne Grund (Teil-) Dienstunfähig ist. Lässt sich sicher auch gut vermitteln, wenn ein Bediensteter nach vier oder sechs Stunden den Dienst auf Grund seiner Teildienstunfähigkeit verlässt, um sich anschließend als Behördenbetreuer diesen Angelegenheiten zu widmen.

    Da ist aber jemand ganz heftig mit dem Klammerbeutel gepudert worden!

  • Milchmädchen, die Rechnung bitte.

    Mal ehrlich. Zum "richtigen" arbeiten ist der Beamte zu dienstunfähig, aber um sich verantwortungsvoll um einen Betreuten zu kümmern soll es dann doch reichen? Mit allen sich aus der Stellung des Betreuers ergebenden anspruchsvollen Tätigkeiten und Pflichten?

    Manchmal frage ich mich ja doch, ob wir nicht die falschen unter Betreuung stellen...

  • :eek:

    Das ist doch in der falschen Rubrik. Gehört das nicht in "Sachen zum Lachen"?

    Obwohl, so richtig zum Lachen ist das dann wohl doch nicht ...

  • Der Hinweis kam tatsächlich zuerst in der dortigen Rubrik...

    Also, es gab wohl ein Modell, in dem einige dienstunfähige Beamte freiwillig als Betreuer tätig wurden. Dies kann ich mir schon eher vorstellen - manch Lehrer mag es leichter finden, mit einem einzigen Psychoten umzugehen, als gleich 20 Rütli-Kandidaten zu bändigen. Kritisiert wird vor allem, dass nach dem Gesetzesentwurf jeder dienstunfähige Beamte in die Betreuungsstelle geschickt werden kann, unabhängig, ob er Interesse und Fähigkeit hat oder nicht.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • :mad:
    Der Vorschlag ist eine Frechheit.
    Mit einem Rundumschlag werden die Leistungen der Betreuer herabgewürdigt, die dienstunfähigen Beamten des Simulantentums verdächtigt und die Rechte der Betreuten auf willige und fähige Betreuer mit Füßen getreten.
    Gleichzeitig beleidigen die Ersteller sich selbst, indem sie ihr offensichtliches Unwissen auch noch in der Öffentlichkeit breittreten.

    So gesehen ist der Gesetzesentwurf schon fast wieder ein Kunststück.:cool:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • :mad:
    Der Vorschlag ist eine Frechheit.
    Mit einem Rundumschlag werden die Leistungen der Betreuer herabgewürdigt, die dienstunfähigen Beamten des Simulantentums verdächtigt und die Rechte der Betreuten auf willige und fähige Betreuer mit Füßen getreten.
    Gleichzeitig beleidigen die Ersteller sich selbst, indem sie ihr offensichtliches Unwissen auch noch in der Öffentlichkeit breittreten.

    So gesehen ist der Gesetzesentwurf schon fast wieder ein Kunststück.:cool:

    :daumenrau

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich habe das jetzt nur angelesen, bin aber gestolpert darüber, dass dieses Gesetz die Belange Schwerbehinderter nicht beeinträchtigt - na, es sei denn, es handelt sich bei dem Dienstunfähigen um einen Schwerbehinderten. Von der Kompetenz des Dienstunfähigen jetzt mal abgesehen und damit den Belangen des Betroffenen, die Ihr schon angesprochen habt.

    Es ist ja von einer Kostenersparnis die Rede - sollen diese Betreuer unentgeltlich arbeiten? :eek: Zwangsarbeit? Nun kenne ich mich allerdings weder im Dienstrecht, speziell bzgl. der frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit noch im Betreuungsrecht bzgl der Vergütung des Betreuers aus. Das wird hier sicher jemand beantworten können.

    Wenn ich mir vorstelle, es ist z. B. jemand dienstunfähig wegen Burnout, ja, prima, der kann ganz toll als Betreuer tätig werden... :mad:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • :mad:
    Der Vorschlag ist eine Frechheit.
    Mit einem Rundumschlag werden die Leistungen der Betreuer herabgewürdigt, die dienstunfähigen Beamten des Simulantentums verdächtigt und die Rechte der Betreuten auf willige und fähige Betreuer mit Füßen getreten.
    Gleichzeitig beleidigen die Ersteller sich selbst, indem sie ihr offensichtliches Unwissen auch noch in der Öffentlichkeit breittreten.

    So gesehen ist der Gesetzesentwurf schon fast wieder ein Kunststück.:cool:


    Du hast aber von den Erfindern dieser Posse nicht wirklich etwas anderes/besseres erwartet? :teufel:

  • Ich habe jetzt nicht alles gelesen aber sooo dramatisch, wie hier von einigen dargestellt, scheint mir die Sache nicht. Es ist doch gar nicht die Rede davon, dass zukünftig alle dienstunfähigen Beamten oder dienstunfähige Beamte gegen ihren Willen Betreuungen übernehmen sollen. Es geht doch nur darum, betreuungsrechtliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass dienstunfähige Beamte als Behördenbetreuer tätig werden können (wenn diese das denn wollen und sie geeignet sind).

    Peinlich ist jedoch, dass in dem Entwurf noch vom "Vormundschaftsgericht" die Rede ist (aber vielleicht ist der Entwurf ja auch schon etwas älter).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich hatte das alles gelesen und finde, dass gerade aus der Begründung eben die mehr oder minder zwangsweise Wiederverwertung erkennbar ist.

    Kann ja auch sein, dass ich das falsch interpretiere.

  • Von "zwangsweise" kann ich im Entwurf nichts finden und ich denke, das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz wäre dafür ja auch nicht das passende Gesetz. So etwas müsste dann wohl in den Landesbeamtengesetzen geregelt werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Da finde ich die Lösung in unserem Freistaat schon - ausnahmsweise (!!!) - besser:
    Auf Grund der ungesunden Altersstruktur durch die großen Einstellungszahlen Anfang der 90-er will man doch wieder mit Stichtagsregelung Leuten im Alter von 60 den Gang in den vorzeitigen Ruhestand gewähren, mit Einkommenseinbußen natürlich, die aber für viele durchaus hinnehmbar sind (besser noch, also bis 67 den immer größeren Stress aushalten zu müssen). Demgegenüber wird eine großzügige Hinzuverdienstregelung gewährt, und da bietet sich für einen Rechtspfleger durchaus an, noch paar Betreuungen, Pflegschaften oder Vormundschaften in nebenberuflicher Funktion zu machen. Ich würde es wahrscheinlich auch tun, wenn man sich gesundheitlich noch in der Lage dazu fühlt. Jeder kann es sich ja auch einrichten wie er denkt. Dem Gericht wäre zudem auch geholfen, denn gerade Nachlasspfleger oder Ergänzungspfleger werden hier händeringend gesucht und nicht gefunden.

  • Ich sehe es wie Ulf. Dienstunfähig bedeutet ja nun nicht in jedem Fall gleich Schwachsinnig und unbrauchbar. Von daher halte ich dieses Gesetz für vertretbar. Sicher ist hier auch der Umfang der Tätigkeit regulierbar, als zwei bis drei Betreuungsfälle statt 40 Stunden-Dienst. Die Leute werden auf diese Weise auch ein wenig an eine geregelte Tätigkeit gebunden bzw. wieder herangeführt und können möglicherweise auch dadurch leichter in den normalen Dienst zurückfinden, also ruhig Blut, Kollegen.

  • Ich sehe da auch noch ein versicherungstechnisches Problem. Darf jemand, der dienstunfähig ist überhaupt Arbeiten oder ist Betreuung pures Vergnügen? was ist, wenn er auf dem Weg zum Betreuer einen Unfall hat?

  • Irgendwie erinnert mich das an eine Diskussion, die durch einen ehemaligen Vizekanzler mit spätrömischer Dekadenz unnötig verunsachlicht worden ist.
    Bei anderen Transferleistungsempfängern ist es ja auch nicht per se undenkbar, dass diese sich nebenher in einer Vielzahl von Vereinen engagieren dürfen, ja sogar zum Schnee Schippen verdonnert werden könnten oder ähnliches.

  • Ich sehe es wie Ulf. Dienstunfähig bedeutet ja nun nicht in jedem Fall gleich Schwachsinnig und unbrauchbar. Von daher halte ich dieses Gesetz für vertretbar. Sicher ist hier auch der Umfang der Tätigkeit regulierbar, als zwei bis drei Betreuungsfälle statt 40 Stunden-Dienst. Die Leute werden auf diese Weise auch ein wenig an eine geregelte Tätigkeit gebunden bzw. wieder herangeführt und können möglicherweise auch dadurch leichter in den normalen Dienst zurückfinden, also ruhig Blut, Kollegen.

    Aber in den Dienst zurückfinden kann der Beamte doch auch in seiner ursprünglichen Tätigkeit - zu der er auch ausgebildet ist.
    Und wenn man seine eigentliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann, wie kann man dann das Amt eines Betreuers ausüben, welches ein erhebliches Maß an Verantwortung mit sich bringt?
    Mir fällt einfach kein gutes Beispiel ein.

    Dazu kommt die Frage der Vergütung - wie sollen die Beamten für ihre Tätigkeit entlohnt werden?

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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