Guten Morgen,
eigentlich bin ich ja auf dem Grundbuchamt, habe aber ein registerrechtliches Problem, deswegen stelle ich meine Frage hier.
Im Grundbuch ist als Gläubiger einer Grundschuld die A-Bank, Zweigniederlassung in Mainz eingetragen. Aus der Notarbescheinigung ist ersichtlich, dass die Zweigniederlassung aufgehoben wurde. Die Löschungsbewilligung wird nun durch die Hauptniederlassung erteilt.
Wenn die Zweigniederlassung aufgehoben wird, dann wird alles was mit dieser noch zusammenhängt durch die Hauptniederlassung erledigt(bzw. die Vertreter der Hauptniederlassung vertreten dann auch bei Angelegenheiten der Zweigniederlassung) oder? Ich fände das nur logisch. Wir haben hier aber keine Kommentierung zum Registerrecht und in meinen eigenen FH-Unterlagen von damals, steht auch nichts dazu.
Vielen Dank für die Mithilfe.