Standespflicht - Rücksendung des EBs

  • Guten Morgen,
    folgende Frage:

    - Kann ich einem RA, der EBs nicht zurückschickt (trotz mehrerer Monierungen), die Kosten der PZUs in Rechnung stellen, auch wenn die ZUs eigentlich in den 10 freien Zustellungen noch enthalten sind?
    - Falls nicht, kann ich die RA-Kammer vor Ort mal darauf hinweisen, dass der RA keine EBs zurückschickt?

    Im vorliegenden Fall wurde nach dem Urteil die Rücksendung des EBs moniert, dann per PZU zugestellt. Nun beim KFB wurde auch moniert, 2x, und auch hier kam kein EB zurück. Ich müsste wieder per PZU zustellen.

    ich habe im Zöller (§ 174 ZPO, Rn. 6) gelesen, nach dem Verfahrensrechts ist der RA nciht verpflichtet, die Zustellung per EB zu ermöglichne; es gibt nur eine "Standespflicht". Aber bei der Mitwirkung am ZU-Vorgang besteht für ihn eine erhöhte Sorgfaltspflicht, so BGH NJW 92, 574.

  • Hallo,

    ihm die Kosten für die PZU in Rechnung zu stellen, dürfte kaum in Betracht kommen. Es sei denn, du könntest nachweisen, dass er das EB erhalten und vorsätzlich nicht zurückgesandt hat. Aber selbst da wäre ich mir nicht sicher.

    Daher denke ich, dass der richtige Adressat hier in jedem Fall grundsätzlich die Rechtsanwaltskammer wäre. Allerdings: Wenn der RA z.B. sagt, er habe die entsprechenden mit EB übersandten Unterlagen nicht erhalten - was soll sie machen?

    Was man machen kann, ist sammeln. Wenn man dann ein paar Dutzend solcher Fälle hat, kann ein Herantreten an die RAK vielleicht sinnvoll sein. Sonst würde ich das aber lassen.

    Nicht zu sehr ärgern!

    Gruß,
    Garfield

    Einmal editiert, zuletzt von Garfield (19. Oktober 2011 um 11:06) aus folgendem Grund: (böser) Fehler

  • Hallo,

    Was man machen kann, ist sammeln. Wenn man dann ein paar Dutzend solcher Fälle hat, kann ein Herantraten an die RAK vielleicht sinnvoll sein. Sonst würde ich das aber lassen.

    Nicht zu sehr ärgern!


    :zustimm:sehe ich genauso..

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • wenn so ein fall in einer akte vorkommt, wo es also verschiedene zuzustellende beschlüsse,schriftstücke, etc gibt und trotz 2maliger erinnerung nichts zurück kommt, finde ich den fall 1. ziemlich klar und 2. wird dann bei diesem gericht die rechtsanwaltskammer eingeschaltet.außerdem finde ich 3. die von garfield vorgeschlagene vorgehensweise viel zu aufwändig und vor allem, wenn es mehrere bzw. öfter wechselnde sachbearbeiter gibt, keine gute lösung.

  • Danke für die Zustimmung von den letzten Usern, es ist halt mehr als verdächtig, wenn 3-4 Erinnerungen erfolgen...
    Es können ja keine 6 Briefsendung (2 EB-ZUs und 4 Monierungen) alle auf dem Postweg verschwinden.

    Mal schauen, ob ich die RAK informiere..

  • Ich vertrete weiterhin die Meinung, dass man dies über einen längeren Zeitraum beobachten sollte.... und nicht gleich mit der Rechtsanwaltskammer drohen.

    Wenn der Zustand länger anhält.. keine Frage..

    aber wer weiß warum er nicht antwortet.... Vielleicht gibt es Gründe die außerhalb nicth bekannt sind.

    Ich hatte einen RA am Gerichtsort, der sich nach einer Weile von alleine wieder gefangen hat... Grund (wie wir später erfahren haben) waren massive gesundheitliche Probleme, die sich gegeben haben...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Mh, die Vermeidung von Großbuchstaben ist jedenfalls nicht standeswidrig.

    Ich stell hier auch eine mangelnde Bereitschaft fest, EBs zurückzusenden. Ich notiere die Anwälte und die Verfahren. Ich bin aber noch nicht bei 10. Der erste mit 10 bekommt dann eine Beschwerde bei der RAK. Und da sich sowas im Bezirk schnell rumspricht...

    Die entsprechenden Schriftstücke gegen dann per PZU raus.

  • Was hältst Du denn davon, nach der 1. (erfolglosen) Monierung per Fax zuzustellen gem.§ 174 II ZPO?
    Dann musst Du Dich nicht ärgern und vor allem keine ZU-Kosten produzieren.

    Daran muss der RA aber doch auch mitwirken und bestätigen, dass er das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ... Was hältst Du denn davon, nach der 1. (erfolglosen) Monierung per Fax zuzustellen gem.§ 174 II ZPO? Dann musst Du Dich nicht ärgern und vor allem keine ZU-Kosten produzieren.


    Und dann? Ein EB habe ich dann immer noch nicht.

    § 174 ZPO

    (2) An die in Absatz 1 Genannten kann das Schriftstück auch durch Telekopie zugestellt werden. Die Übermittlung soll mit dem Hinweis "Zustellung gegen Empfangsbekenntnis" eingeleitet werden ...
    ...
    (4) Zum Nachweis der Zustellung genügt das mit Datum und Unterschrift des Adressaten versehene Empfangsbekenntnis, das an das Gericht zurückzusenden ist. Das Empfangsbekenntnis kann schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a) zurückgesandt werden. ...

    :confused:

  • hm, also Anwälte die EB's nicht zurücksenden, mag ich ja so richtig gerne. Was ich denen nicht zubillige, ist, eine Zustellung des zuzustellenden Schriftstücks durch Postzustellungsurkunde.
    Es gehen 2 Rückforderungsschreiben bezüglich des EB's raus, das 3. Rückforderungsschreiben per ZU, das 4. durch Zustellung per Gerichtswachtmeister und dann wird die Anwaltskammer eingeschaltet.
    Kommt in meinem Geschäftsbereich heute nicht mehr vor, aber zu Zeiten meiner Geschäftsstellentätigkeit hier und dort schon.
    Es ist nicht einzusehen, durch die "Neuzustellung" des zuzustellenden Schriftstücks per ZU das standeswidrige Verhalten noch durch Neueröffnung einer Rechtsbehelfsfrist zu belohnen......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Jeztt sagt mal ehrlich - macht da die Rechtsanwaltskammer was? In einem Nachbarforum hat eine Angestellte von einer Anwältin erzählt, die sie sogar geschlagen hat und das vor der Polizei auch bestätigt hat, trotzdem wollte die Kammer nichts tun. Aber bei EB's sollten die eingreifen?


    Es gibt schon einige Anwälte, da weiß man es mittlerweile genau, dass man den EB's hinterherrennen muss, oder eben per ZU zustellen. Den Aufwand mit Gerichtsvollzieher etc finde ich im Prinzip eine gute Idee, aber die Arbeit damit hat doch die GSt. Und was kann die dafür? Die wird sich bedanken.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Jetzt sagt mal ehrlich - macht da die Rechtsanwaltskammer was?

    Nach meiner Erfahrung passiert in einzelnen Fällen recht wenig, daher sammle ich auch immer erst. Macht aus meiner Sicht auch einfach mehr Sinn. Warum wegen jedem einzelnen EB die RAK nerven (wo im Zweifel auch nur Ehrenamtler sitzen)?

    3 Mal editiert, zuletzt von Garfield (24. Oktober 2011 um 14:55)

  • Genau so ist es, je nach Mentalität der Kammer muss man sich schon einiges zu schulden kommen lassen, bis diese reagiert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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