Hallo liebe Kollegen (jaaa, seit Dienstag, dem 11.10.2011, reihe ich mich in die altehrwürdige Rechtspfleger-Riege ein :)),
ich beglücke seit gestern mein erstes winziges Dezernat Betreuung/Beratungshilfe und hab zu Letzterem gleich mal eine Frage:
Wird für die Durchführung gerichtlich protokollierter Vergleiches bezüglich der Nutzung der Ehewohnung und des Umgangs mit den Kindern Beratungshilfe bewilligt? Irgendwie erscheint mir das nicht koscher, da ein Verfahren diesbezüglich ja bereits mal anhängig war und nur noch die Resultate (also die Anordnungen in den Vergleichen) durchgesetzt werden wollen.
(Weiß jetzt nicht genau, ob ich mein Problem deutlich gemacht habe, aber Ihr fragt ja bestimmt nach, wenn's zu wirr erscheint)
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Efeu