Hallo,
ich hab auch noch mal eine Frage:
Wir haben gerade mit dem Thema Rechtskraft begonnen und nun ein paar Fälle bekommen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht das jemand das für mich erledigt ...ich würd nur gern mal aus dem Nebel geführt werden und vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder eine gute erklärung?!
Wann tritt Rechtskraft ein?
Fall 1:
Ein Urteil der gr. Strafkammer wird am 12.08.2002 in Anwesenheit des Angeklagten verkündet. Sämtliche Beteiligten verzichten im Termin auf Rechtsmittel
Meine Antwort: Das Urteil wird am 12.08.2002 rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf die Rechtsmittel verzichten
Fall 2:
Urteil des Schöffengerichts vom Freitag, 22.03.2002. Rechtsmittelerklärungen werden nicht abgegeben.
Meine Antwort: Das Urteil wird mit Ablauf der Frist wo man Rechtsmittel einlegen kann wirksam?!?! Denn eigentlich tritt doch die formelle Rechtskraft ein sobald die Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar ist, oder? Aber das ist hier doch theoretisch noch möglich...
und last but not least
Fall 3:
Wie Fall 2; das Urteil stammt jedoch vom 21.03.2002
Meine Antwort: hä? welchen Unterschied macht das? Ich hab schon im Gesetz geschaut bei §42 und 43 StPO aber irgendwie hilft mir das nicht.