Hallo,
so ein ähnliches Thema hatten wir schon, aber ich möchte dennoch noch mal nachhaken.
In meinem Verfahren gabs in der vV einen Überschuss aus Betriebsfortführung von ca. 20.000,- €, wobei diverse Ein- und Ausgaben noch im lfd. InsO-verfahren getätigt wurden. Im lfd. Verfahren gab es keine Betriebsfortführung.
Die Vergütung des vorl. Verwalters wurde in 2007 mit einem prognostizierten Überschuss (!) i. H. v. ca. 40.000,- € festgesetzt.
Nunmehr beantragt der Verwalter seine Vergütung. In die Teilungsmasse rechnet er den Überschuss aus der Betriebsfortführung der vorläufigen Verwaltung unter Hinweis auf § 1 Abs. 1 InsVV (Wert der Masse, auf die sich die SR bezieht) mit ein.
Ich bin am rätseln, ob ich vielleicht einen Denkfehler habe, da ich diesen Überschuss nicht mehr erneut berücksichtigt hätte.
Danke für eure Hilfe.
Antje