Aufrechnung im KFB-Verfahren (Straf)

  • Hallo Leute,

    ich bin noch neu hier und hab da vielleicht mal ne etwas blöde Frage. Ich mache seit ca. 3 Wochen Kostenfestsetzung in Strafsachen. Folgender Sachverhalt:
    Rechtsanwalt A reicht seine Berechnung nach einem Freispruch ein, der Bezi nimmt Stellung und beantragt Aufrechnung mit bisher nicht entrichteten Kosten der 1. Instanz. Nach ewigem Hin und Her gibt der RA nach und akzeptiert die Aufrechnung. Ich mache nun einen KFB mit dem Betrag X des Anwalts und erkläre, dass die Aufrechnung mit bisher nicht entrichteten Kosten des Verfahrens errfolgen kann (Begründung aus Stellungnahme des Bezis). Danach übliche Vfg sowie Bitte um Stellungnahme Bezi, wieviel noch aus der Landeskasse nach Aufrechnung zu erstatten ist.


    Heute dann der Anruf der StA: Mein KFB ist falsch, die Aufrechnung könne nur die StA erklären. Auch der Zusatz, die Aufrechnung könne nunmehr mit den restlichen Verfahrenskosten erfolgen, sei falsch. Nun meine Frage: Muss ich den KFB jetzt wirklich abändern oder ist die vom Bezi beantragte Aufrechnung doch mit in den KFB aufzunehmen? Hab in meinem Studium ganze 1 1/2 Stunde Kosten in Straf gehabt und keine Ahnung. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich hab weder Literatur hier, noch irgendwelche Leute, die ich fragen könnte...

  • Hmm, viel erstaunlicher ist, dass ich das extra mit meinem 'Mentor' so abgesprochen und er mir die Aufrechnung im Strafverfahren so erklärt hatte. Der hat das Dezernat vorher 3 Jahre lang geschmissen und sollte eigentlich wissen, was er da macht.

    Sofern der KFB nun doch abgeändert werden muss, würde ich dem Verteidiger Möglichkeit zur Stellungnahme geben und dann abändern. Große Auswirkungen hat das Ganze ja nicht, die Aufrechnung wird später ja so oder so erklärt werden.

  • So wie geschildert ist das doch quasi ein bedingter KFB. "Dem RA sind X EUR zu erstatten, wenn nicht aufgerechnet wird".

    Richtiger wäre, (so ist es doch wohl auch üblich oder?) den Betrag festzusetzen und dann bei der OJK nachfragen, ob Forderungen vorliegen. Liegen welche vor wird die jeweilig Behörde gefragt, ob die Aufrechnung erklärt wird. Erklärt sie die nicht, wird ausgezahlt.

  • So wie geschildert ist das doch quasi ein bedingter KFB. "Dem RA sind X EUR zu erstatten, wenn nicht aufgerechnet wird".

    Richtiger wäre, (so ist es doch wohl auch üblich oder?) den Betrag festzusetzen und dann bei der OJK nachfragen, ob Forderungen vorliegen. Liegen welche vor wird die jeweilig Behörde gefragt, ob die Aufrechnung erklärt wird. Erklärt sie die nicht, wird ausgezahlt.

    Klingt logisch...

  • So, hab das jetzt doch noch klären können. Lediglich der Hinweis auf eine mögliche Aufrechnung ist (zwar fehl am Platze, aber) nicht schädlich. Ich lass den KFB so, wie er ist und nehm die Passage in Zukunft raus... Ist das ja wenigstens geklärt. Vielen Dank euch :D

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