Zuständigkeitsstreit

  • Hallo zusammen,

    in meinem Urlaub hat sich hier folgendes "ereignet", was ich nun ausbaden darf...

    Pflichtverteidiger wurde vor Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren vom AG beigeordnet, bereits wieder vor Anklageerhebung entpflichtet und Vergütungsantrag gegen die SK gestellt...
    so nun einige Zeit später (Anklage ist mittlerweile erhoben) erinnert der entpflichtete Pflichtverteidiger an seinen Vergütungsantrag...
    mein Kollege hat die Akte an das vormals zuständige AG gegeben mit dem Hinweis, dass sie zuständig wären, da der Antrag noch vor Anklageerhebung gestellt, aber nicht bearbeitet wurde- das AG ist nun der Ansicht, dass wir als LG zuständig sind, da Anklage nunmehr erhoben wurde...

    HILFE...:confused:....!!!

  • Danke :) und es ist auch nicht relevant, wann der Antrag gestellt wurde, sondern nur, dass jetzt zum Zeitpunkt der Festsetzung Anklage erhoben ist?

  • Der Zeitpunkt des Antragseinganges ist egal.

    Mit der Anklageerhebung ist die Zuständigkeit des LG als erstinstanzlichem Gericht eingetreten. Eine Zuständigkeit des Gerichtes des Ermittlungsrichters besteht nicht mehr.


    Unabhängig davon hätte natürlich bei umgehender Vorlage der Akte nach Antragseingang die Festsetzung durch das Gericht des Ermittlungsrichters nach § 55 Abs. 1 S. 2 RVG erfolgen können/müssen. Mit der Entpflichtung war die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 RVG eingetreten.

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