"Entführung" durch den Kindesvater?!

  • Guten Morgen, ich bitte mal wieder um Mithilfe:

    Eine Mutter (der deutschen Sprache nicht mächtig und in Begleitung eines Herrn, der gebrochen Deutsch spricht)
    erscheint und trägt vor, dass der Ehemann (beide elterl. Sorge) das Kind einfach mit ins Ausland genommen hat.
    Sie will nun das Kind zurück und natürlich erfahren, wo sich das Kind befindet.
    Welchen Antrag nehmt ihr in einem solchen Falle auf?

  • Kann man dann gleich mit einem Antrag auf das alleinige SorgeR kommen?
    Mein Gedanke war das AufenthaltsbestimmungsR auf die Ki-Mutter zu übertragen.
    Bin mir aber so gar nicht sicher!

  • Kann man dann gleich mit einem Antrag auf das alleinige SorgeR kommen?
    Mein Gedanke war das AufenthaltsbestimmungsR auf die Ki-Mutter zu übertragen.
    Bin mir aber so gar nicht sicher!

    Wie wäre es mit "Antrag auf Übertragung des Sorgerechts, hilfsweise des Aufenthaltsbetimmungsrechts"?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Die Broschüre wird da wohl wenig helfen, da die gute Frau nicht der deutschen Sprache mächtig ist. Ich würde sie zu einem Anwalt schicken.

  • So, nun habe ich den Salat.
    Die Frau kann eben so schlecht deutsch, dass sich jetzt herausgestellt hat, dass das Kind bei ihr ist und sie sozusagen nur
    vorbeugend tätig werden will. Sie hat aber keine Anschrift vom Kindesvater, der sich nich in Deutschland aufhalten wird.
    Was nun?

  • So, nun habe ich den Salat.
    Die Frau kann eben so schlecht deutsch, dass sich jetzt herausgestellt hat, dass das Kind bei ihr ist und sie sozusagen nur
    vorbeugend tätig werden will. Sie hat aber keine Anschrift vom Kindesvater, der sich nich in Deutschland aufhalten wird.
    Was nun?

    Tja, dann kann sie ja trotzdem noch einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen, ob das allerdings mal so gutgeht...:nixweiss:

    Ohne Anschrift des Kindesvaters wird da sowieso nicht viel laufen. Davon ab: Wie soll der Vater das Kind entführen, wenn die Kindesmutter es nicht herausgibt? Die normative Kraft des Faktischen und so...

    Was sagt denn das Jugendamt zu der Kiste?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Was nun?


    Nichts. Das sind doch nur Vermutungen. Vielleicht will der Vater das Kind ja überhaupt nicht ins Ausland bringen? Klar besteht das Risiko, aber bei uns ist es nun mal so, dass erst was passieren muss.
    Sie könnte einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen, wenn der Vater nicht in Deuschland wohnt. Dann wäre sie bei allen Behörden alleine handlungsbefugt. Aber zuvor sollte sie versuche, den Aufenthalt des Vaters zu ermitteln. Einfach zu sagen, sie weiß nicht, wo er ist, ist bissel dürftig.

  • Klar besteht das Risiko, aber bei uns ist es nun mal so, dass erst was passieren muss.

    Nun ja, das ist jetzt die typische Antragsteller-Denke (die ich SO nicht teile), aber ansonsten stimme ich Dir zu. Ist alles ein bisschen dürftig und bedarf weiterer Ermittlungen / Erläuterungen / Glaubhaftmachung.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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