Firma der UG

  • Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) wäre zu allgemein.
    Durch die beiden Kürzel XY ist eine ausreichende Individualisierung erkennbar.
    Das 1 nach dem Rechtsformzusatz würde ich nur zulassen bei Gründung mehrer UGs mit demselben Namen.

  • Ich würde die Firma so nicht zulassen und verlangen, dass die "1" vor das "UG" gestellt wird.
    § 5a GmbHG nennt als vorgeschriebene Bezeichnung "UG (haftungsbeschränkt)" oder ausgeschrieben -"Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".

    Von "Zusätzen" steht da nichts.

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