Was haltet Ihr von xy Beteiligungs UG 1 ( haftungsbeschränkt)?
Ist diese Firma zulässig?
Firma der UG
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noch55 -
27. Oktober 2011 um 08:43
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Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) wäre zu allgemein.
Durch die beiden Kürzel XY ist eine ausreichende Individualisierung erkennbar.
Das 1 nach dem Rechtsformzusatz würde ich nur zulassen bei Gründung mehrer UGs mit demselben Namen. -
Ich würde die Firma so nicht zulassen und verlangen, dass die "1" vor das "UG" gestellt wird.
§ 5a GmbHG nennt als vorgeschriebene Bezeichnung "UG (haftungsbeschränkt)" oder ausgeschrieben -"Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".Von "Zusätzen" steht da nichts.
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Ich hab jetzt eine Entscheidung in GmbHR 2011, 657 gefunden, die Zwischeineinfügungen im Rechtsformzusatz verbietet.
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