Hallo an alle Praktiker,
ich wurde von unserem Nachlassrichter aufgefordert bei einem Erbscheinsantrag immer zu prüfen, ob es sich bei dem vorhandenen Grundbesitz um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt.
Bisher hat meine Geschäftsstelle bei Erbscheinsanträgen nur geprüft, ob Grundbesitz vorhanden ist. Bei der Überprüfung über Inter ASL ist aber nicht ersichtlich, ob es sich dabei um einen Hof handelt.
Diese Angaben würden wir nur vom Grundbuchamt erfahren. Das heißt, wir müssten in jeder Akte, wo Grundbesitz vorhanden ist, einen Grundbuchauszug anfordern. Ich halte das für übertrieben, da es bei uns nur wenige Verfahren gibt, bei denen Höfe vorhanden sind. Und bei notariellen Erbscheinsanträgen kann man von den Notaren erwarten, dass sie Hoffolgezeugnisse beantragen, wenn Höfe vorhanden sind.
Wie wird das in anderen Gerichten gehandhabt?