Mindestkapital Genossenschaft

  • Hallo,

    bei der Ersteintragung einer Genossenschaft ist ja der Satzungsinhalt zu prüfen.

    Es wurde gemäß § 8 a GenG bestimmt, dass das Mindestkapital 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile beträgt.

    Das heißt für mich, dass ich das Mindestkapital NICHT in das Genossenschaftsregister eintrage, da es nicht ziffernmäßig bestimmt ist, oder?

    Danke.

  • Im Genossenschaftsregister wird kein Kapital eingetragen (u.a. weil es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt - und weil es keine Spalte dafür gibt :D).

    Siehe i.Ü. die GenRegVO § 15

  • Nach § 26 GenRegVO gibt es schon eine Spalte für das Mindestkapital: Sp. 3
    Mein Kommentar zu § 8a Genossenschaftsgesetz (leider aus 2007) sagt, dass das Mindestkapital auch in der hier angegebenen Form bestimmt werden kann.
    Ich vermute, dass man dann einträgt:
    "Das Mindestkapital beträgt 80 % der Summe der gezeichneten Geschäftsanteile."

  • DANKE!

    der HRP-Kommentar hat nämlich nur ein Beispiel bzgl. dem Mindestkapital, dass aber ziffernmäßig bestimmt ist.
    Wie heißt dieser Kommentar (besitze nämlich gar keinen)?

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