Hallo,
bei der Ersteintragung einer Genossenschaft ist ja der Satzungsinhalt zu prüfen.
Es wurde gemäß § 8 a GenG bestimmt, dass das Mindestkapital 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile beträgt.
Das heißt für mich, dass ich das Mindestkapital NICHT in das Genossenschaftsregister eintrage, da es nicht ziffernmäßig bestimmt ist, oder?
Danke.