Erblasser (ehemals indischer Staatsangehöriger) hat nach seiner Einbürgerung in Deutschland (1996) seine indische Frau (ist immer noch indische Staatsangehörige) in den USA geheiratet (1998).
Die Witwe trägt vor, dass die Eheleute ihren ersten gemeinsamen ständigen Aufenthalt nach der Eheschließung in Deutschland hatten und dass sie damit davon ausgeht, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gegolten hat.
Ist dem so? Bin völlig überfordert ...
Vielen Dank bereits jetzt für hoffentlich viele Denkanstöße!