Hallo !
Ich kämpfe gerade mit meiner ersten Nachlasspflegschaft.
Es wurde ein Anwalt als Nachlasspfleger bestellt.Nachlass beträgt 2400 EUR.
Der Anwalt legt mir nun einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gegen den Nachlass vor.
Dabei setzt er einen Stundensatz von 33,50 EUR an.
Wie läuft das nun bei der Nachlasspflegervergütung ? Ist die Grenze zur Bewertung , ob Mittellosigkeit vorliegt oder nicht auch die Schongrenze von 2600 EUR ?Müsste dann nicht eigentlich die Vergütung aus der Staatskasse ausbezahlt werden ?Und wie sieht es mit dem Stundensatz aus ?
Ist mein erster Vergütungsantrag.Wäre für eure Hilfe echt dankbar.