§ 890 ZPO: Ordnungsgeld: Ratenbewilligung durch Beschluss?

  • Ich muss zwei Ordnungsgelder nach § 890 ZPO vollstrecken über 1.000,00 € und 4.000,00 €. Ersatzweise wurden 10 Tage bei den 1.000,00 € bzw. für je 80,00 € 1 Tag Ordnungshaft angeordnet. Nach Zahlungsaufforderung bat der Bekl. sofort um Ratenzahlung, weil er nur ein geringes Einkommen habe (5.000,00 €/Jahr, selbstständig). Nachweise dafür hat er nicht beigebracht. In der M-Abteilung ergab sich auch nichts.

    Muss ich mir das Einkommen nachweisen lassen? Jetzt den GV loszuschicken wären ja überflüssige Kosten.

    Wenn ich Raten bewillige, macht Ihr dafür einen Beschluss bzw. ist der zwingend erforderlich oder nur ein einfaches Schreiben? Bei einem Beschluss müsste dieser ja bei Nichtzahlung unter Umständen erst aufgehoben werden.

    Ich tendiere zu Raten von 100,00 € (10 x) und danach 80,00 €, weil diese dem Ordnungshaftsatz jeweils entsprechen. Dies würde zwar eine lange Ratenzahlung bedeuten, aber er will jetzt freiwillig zahlen und den GV kann ich bei Nichtzahlung immer noch losschicken.

  • Hallöchen,

    eine Ratenbewilligung würde ich immer mit Beschluss machen und gleichzeitig eine sog. Verfallklausel aufnehmen. Dann lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf, sobald der Schuldner mit der Zahlung einer Rate im Rückstand ist.

    Die Ratenhöhe selbst würde ich nicht zu gering bemessen. Auf Grund des Sanktionscharakters sollte das Ordnungsgeld spätestens nach 24 Mo. getilgt sein.

    Welche Nachweise du dir vorlegen lässt, bleibt dir überlassen. Manche Kollegen lassen sich ein ZP 1 ausfüllen (PKH), manche wollen gar keine Belege. Das ist dein Ermessen.

    Und in der Schuldnerkartei würde ich auch auf jeden Fall mal nachfragen. Vielleicht wird der Herr ja schon gepfändet, oder es liegen Vollstreckungsaufträge vor. Dann lässt sich der Erfolg etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen gut abschätzen.

    Viele Grüße!

  • Die Anfrage in der M-Abteilung erledige ich bereits mit der ersten Aufforderung, das OG zu zahlen, dann weiß man gleich Bescheid, was man machen kann oder auch nicht.

    Eine Ratenzahlung - selbstredend mit Verfallsklausel und Empfehlung der Einrichtung eines Dauerauftrags - bewillige ich durch einfaches Schreiben. Schließlich will der Kostenschuldner ja weitere Konsequenzen vermeiden und in aller Regel bemüht er sich auch, weil die OH wie ein Damoklesschwert über ihm hängt. Die Ratenhöhe ist ebenfalls so bemessen, dass ich das Ende der Zahlungen noch im Dienst erlebe... (und ich habe nicht mehr allzu lange) :D. Einen förmlichen Beschluss sehe ich nicht als zwingend notwendig an. Da solche Fälle nicht ganz selten sind, habe ich mir ein entsprechendes Standardschreiben gebastelt und brauche lediglich noch Beträge und Bedingungen einsetzen. Die Nichteinhaltung der Raten wird bei mir allerdings umgehend und knüppelhart sanktioniert. Veralbern lasse ich mich nicht.

  • Die M-Abteilung habe ich schon befragt, bisher noch nichts. Ich habe überlegt, mal den GV zu fragen. Lässt Du Dir vorher das Einkommen nachweisen?
    Bei der Ratenhöhe bin ich mir noch nicht ganz sicher. Ich passe sie gerne an die Ersatzordnungshaft an, damit nicht durch Teilzahlungen ein Tag "verlorengeht". Wenn ich allerdings bei meinen angedachten Raten (s. #1) bleibe, zahlt er über sechs Jahre. Mein Richter sähe darin keine Probleme, ich habe mal Rücksprache gehalten. Er meinte zutreffend: "Dann wird er wenigstens jeden Monat daran erinnert." Blöd ist auch, dass der erste O-Geldbeschluss von 2007 war, erst vor ein paar Monaten über die Beschwerde entschieden wurde und ich die Akte erst nach dem zweiten Beschluss auf den Tisch bekommen habe. Daher halte ich es für vertretbar, die Beschlüsse nacheinander in Raten zahlen zu lassen, zumal der Schuldner sich auch sofort gemeldet hat, nicht erst, nachdem der GV da war. Sobald er eine Rate nicht zahlen sollte, schicke ich selbstverständlcih sofort den GV los. Den Hinweis bekommt der Schuldner bei Ratenbewilligung gleich mit.
    Bei mir ist das übrigens der erste § 890-Fall in den ganzen Jahren. Bei uns kommt es in Zivilsachen also eigentlich nie vor. Könntest Du mir vielleicht mal den Text Deines Standardschreibens schicken? Das wäre sehr nett.

  • Wenn er sich auf finanzielle Schwäche beruft, dann soll er mir das schon belegen. Behaupten kann man ja viel, wenn der Tag lang ist... :teufel:

    Ein Muster der Rz.-Bewilligung schicke ich Dir gerne zu, wenn Du mir einen Tipp gibst, wohin... ;)

  • Mehl ist eigentlich besser, da Du das Fummelar dann so bekommst, wie es wirklich aussieht. Bei pN wird alles verzerrt und verschoben, weil der Platz dafür zu klein ist. Da ich DAU bin, kriege ich das auch nicht weg... :oops:
    Ich kann Dir das bei entsprechender Addy direkt in den Dienstbereich schicken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!