Bewerbung zur Ausbildung zum Rechtspfleger als Volljurist? Habt Ihr Ideen oder Tipps?

  • Liebe Community,

    mein Anliegen mag auf den ersten Blick etwas verwundern, ich hoffe, der eine oder andere hat trotzdessen eine brauchbare Idee, selbst über Kommentare wäre ich nicht undankbar.

    In meinem Fall verhält es sich so:

    Ich bin Volljurist, mein 1.Staatsexamen mit 10,3 Punkten, datiert aus 2002, mein 2. Staatsexamen mit 7,2 Punkten, datiert aus 2004.

    Unmittelbar danach war ich bis 2006 als RA tätig. Im Jahr 2006 erkrankte ich schwer und stand dem Arbeitsmarkt, zunächst noch eingeschränkt ab Ende 2007, jetzt aber wieder (amtsärztlich "beglaubigt") voll zur Verfügung.
    Es zeigte sich aber, dass eine Anstellung als Jurist, der Beruf ist mittlerweile einfach überlaufen, sich so gut wie unmöglich gestaltete, bzw. ich trotz intensiver Bemühungen schlicht und einfach keine fand.

    Das eine Bewerbung an die Justiz nicht in Betracht kommt, ergibt sich ja schon aus dem fehlenden Prädikat im 2. Staatsexamen.


    Bis Heute suche ich und trage mich schon länger mit dem Gedanken, einfach noch zusätzlich (das Jura Studium ersetzt wie Ihr sicher wisst, nicht das Studium zum Rechtspfleger) einfach noch mal von vorne anzufangen und zwar so, dass nicht alles was ich bisher gemacht habe, nicht völlig umsonst war.

    Noch zu mir, ich bin männlich und 33 Jahre, das Alter steht der Aufnahme des Studiums nicht entgegen, die Grenze liegt bei 40 Jahren.

    Hat einer schon mal von einem vergleichbaren Fall gehört?

    Habt Ihr Tipps oder Ideen, wie ich mein Anschreiben, den Besonderheiten des Falles genüge tuend, gestalten bzw. formulieren kann?

    Ich Danke im voraus!

    lg

  • Hallo!
    Die Suchfunktion könnte Dich schon ein Stückl weiterbringen.
    Volljuristen im Justizdienst sind möglich - Hoffnungen auf Einstellung mache ich Dir bei der aktuellen Haushaltslage und den Sparplänen eher weniger.
    Bewerbungen sind an das jeweilige OLG zu richten.

    Viel Erfolg und alles Gute!

    edit: Du hast PN.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • (das Jura Studium ersetzt wie Ihr sicher wisst, nicht das Studium zum Rechtspfleger)


    Unter Umständen schon: 2 Abs. 3 RpflG

    Entsprechende befristete Ausschreibungen gab es auch bereits mehrfach ( ich glaube das war Berlin).

  • Jedes, ich komme aus Nds. bin aber in der Lage und auch Willens, jederzeit den Wohnort zu wechseln, es gelten allerdings unterschiedliche Altersgrenzen und diese liegen zwischen 35 bis 40 Jahre, immer aber natürlich mit der Option versehen, ggf. eine Ausnahme machen zu können.

  • Zitat von Neuer11

    Hat einer schon mal von einem vergleichbaren Fall gehört?

    Ja und zwar in Niedersachsen. Sofern man sich darüber klar ist, dass man sich während des Studiums und auch später nicht überqualifiziert fühlen oder vermeintlich besseren anderen Chancen nachtrauern sollte, kann das eine Perspektive sein.

    Zitat

    Habt Ihr Tipps oder Ideen, wie ich mein Anschreiben, den Besonderheiten des Falles genüge tuend, gestalten bzw. formulieren kann?

    M.E. sollte man sich ganz normal bewerben und auf die Besonderheiten erst bei unmittelbaren Fragen im Gespräch eingehen.

    Zitat von Juergen

    Entsprechende befristete Ausschreibungen gab es auch bereits mehrfach

    In den beiden mir bekannten Fällen (nicht in Berlin) war das Thema nach der Befristung erledigt, weil sich der Weg nicht bewährte, aber vielleicht hatte man auch nur die falschen Leute.

    Einmal editiert, zuletzt von Draco (10. November 2011 um 15:06) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Wenn schon Ausbildung im gehobenen Dienst dann besser nicht bei der Justiz. Zumindest in anderen Verwaltungszweigen erfüllt dein 2. Staatsexamen die rechtlichen Voraussetzungen, um im Laufe der Beamtenkarriere besonders leicht auch in den höheren Dienst aufzusteigen. Das scheint gerade in der Justiz aber besonders schwierig zu sein, vielleicht auch, weil es anscheinend besonders wenige Stellen im höheren Dienst gibt bzw. sich in der Justiz auch auf den höheren Verwaltungsposten die Richter breit machen (Ministerium, etc.).

    Wegen der Krankengeschichte wird es zudem mit der Verbeamtung womöglich Probleme geben, auch wenn der Amtsarzt jetzt die volle Genesung bescheinigt. Daher evtl. eine Verwaltung suchen, die Angestellte gleichwertig (auch als Führungskräfte) einsetzt und nicht als Beschäftigte zweiter Klasse.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Was genau wurde denn da geklärt? Eine amtsärztlich attestierte Wiederherstellung unbeschränkter Arbeitskraft reicht nicht aus und interessiert schlicht nicht, hier geht es um die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Diesbezüglich kann ich Exec nur beipflichten.

  • Dass das völlig verschiedene Dinge sind, ist mir bekannt.

    Seid mir nicht böse, dass ich mich in diesem Punkt ein wenig bedeckt halte.
    Soviel kann ich aber schreiben, ich habe insgesamt mit 2 Amtsärzten gesprochen, da ich keine "Folgeschäden" zurück behalten habe, sagten beide unabhängig voneinander, dass aus Ihrer Sicht, zumindest medizinisch, nicht das geringste gegen eine (uneingeschränkte) Dienstfähigkeit sprechen würde.

    Zu diesem Punkt möchte ich einfach nicht weiter äußern und bitte um Verständnis.

  • Ich glaube nicht, dass die Chancen sehr gut stehen, als Anwärter für den Rechtspflegerberuf genommen zu werden. Durch das Jurastudium wirst du wahrscheinlich für den Beruf des Rechtspflegers überqualifiziert sein.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Kollegen, die die Auswahl treffen, Probleme sehen, die du vielleicht noch nicht siehst.

    Du hast z. B. einen Beratungshilfeschein nicht erteilt und dagegen wird Rechtsmittel eingelegt. Für die Entscheidung über das Rechtsmittel ist dann der Richter zuständig. Der hebt deine Entscheidung auf, begründet das auch vernünftig.

    Wenn du Pech hast, wird der Richterkollege zu verstehen geben, dass du die "falsche" Entscheidung getroffen hast und es als Jurist eigentlich besser hättest wissen müssen oder du hälst den Richter für unfähig, so eine Entscheidung gefällt zu haben, weil du anders argumentierst.
    Das Betriebsklima und der Betriebsfriede ist also dahin.

    Ich will damit nicht sagen, dass wir Rechtspfleger alle Entscheidungen toll finden, die die Richter erlassen und bestimmt schüttelt auch mal ein Richter den Kopf über eine "unmögliche" Entscheidung von uns.
    Aber ich kann mir vorstellen, dass die Spannungen von anderer Natur sind, wenn man die gleiche Ausbildung hat, aber einer anderen Hierarchie angehört.

    Vielleicht kommt dann irgendwann auch der Frust auf und man sagt sich: Die Urteile, die er / die gesprochen hat, hätte ich viel besser gemacht.
    Vielleicht ist z. B. in Zivil- oder Strafsachen die Gefahr groß, nicht die eigentliche Rechtspflegerarbeit zu erledigen, sondern sich die Fälle der Kollegen anzugucken.

    Wie ich schon des öfteren im Forum habe verlauten lassen, gehöre ich zu den Aufstiegsbeamten, habe also vor meiner Zeit als Rechtspflegerin als Angestellte und im mittleren Dienst gearbeitet.
    Ich könnte mir heute nicht mehr vorstellen, auf einer Geschäftsstelle / Serviceeinheit zu sitzen. Je höher die Ausbildung ist, so anders wird die Sichtweise auf die Dinge.

    Je nach Wohn- und Familiensituation würde ich versuchen, mich als Anwalt selbständig zu machen, wenn eine Anstellung in einer Anwaltskanzlei nicht klappt.
    Vielleicht kann deine Ehefrau, Mutter etc. vorübergehend den Bürokram erledigen und vielleicht kann man sich ja so eine große Wohnung oder Haus mieten, wo man zwei Zimmer für die Kanzlei abzweigen kann, bis man merkt, die Sache läuft gut an. Oder man mietet sich mit einem Kollegen zusammen Räume an.

  • Das Problem der Überqualifizierung mag gegeben sein, ist aber m. E. nicht ausschlaggebend.

    Die ganze Geschichte mit "hätte/könnte/wollte/wäre" ist neben der Sache.

    Denn:
    WENN sich jemand entscheidet, sein abgeschlossenes Jurastudium durch ein Rpfl.Studium zu pimpen, wird dieser jene welche sich über die Konsequenzen durchaus bewusst sein.
    Dass Richter anderer Meinung sind als ich (und damit auch des öfteren neben der Spur sind *höhö*), ist Berufsrisiko.
    ICH würde auch einiges anders machen als ein Richter. Egal ob Urteil oder ggfs. mal Erbschein oder PKH-Bewilligung. Aber da der Richter sein Kreuz drunter macht, kann mir das gleich sein.
    Mit Kritik und anderen Meinungen lernt man zu leben.
    Und den B-Schein zu erteilen ... die Unterschrift sollte sitzen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür kann er a) im Studium oder (als Quereinsteiger) b) durch Kollegen erläutern lassen.
    Dass BerH ein weites Feld ist, sehen wir hier im Subforum.

    Ich denke, Neuer11 auf diese Weise den Gefallen am Rpfl.Beruf zu verleiden, ist nicht richtig.

    Ich weiß, dass sich hier auch schon mal ein User angemeldet hat und nach einigen Jahren der Selbständigkeit als RA den Werdegang des Rpfl. ganz bewusst eingeschlagen hat.
    (Ich hoffe, jener welcher ist erfolgreich; das Studium dauert ja schon fast zweieinhalb Monate ... )

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonea (11. November 2011 um 20:11)

  • Da kann ich Sonea nur zustimmen; ferner, es kann und darf (welche rechtliche Begründung wäre hier statthaft??) doch eine gute Qualifikation nicht eine Einstellung ausschließen!!!

    Und mal im Ernst, richterliche Entscheidungen werden immer, von den Parteien, Referendaren etc und wenn es dumm läuft, auch von einer höheren Instanz kritisiert bzw. sogar aufgehoben.

    Ich habe Heute einfach mal bei allen in Frage kommenden OLG`s angerufen und vorsichtig angefragt, wie dieser Fall bzgl. etwaiger Chancen denn zu beurteilen sei.
    Nachdem die anfängliche Überraschung verflogen und ich meinen Fall erklären konnte, war das Echo durchaus sehr positiv.
    Ich kann nur hoffen, dass mir meine Examina nicht im Wege stehen, für mich wäre das aber einfach nur absurd.

  • Danke, ich bin gerade dabei, eine Frage aber noch...


    Wie habt Ihr es im Anschreiben mit der Anrede gehalten?

    In der Ausschreibung steht ja, an den Präsident/in des OLG XY

    Daher, den Namen googlen und schreiben

    "Sehr geehrter Herr Müller"; so er denn so unkreativ heißt

    oder

    "Sehr geehrter Herr Präsident"; klingt sehr komisch...

    oder aber

    "sehr geehrte Damen und Herren"

    Was sollte man sinnigerweise nehmen?

  • Ich glaube üblich ist die komisch klingende Variante "B". Und vorher trotzdem nach dem Namen googeln ist ja gar nicht dumm, falls denn der Herr Präsident eigentlich Frau Müller-Lieschen heißt ;)

    In Hessen munkelte man übrigens (dieses Jahr oder letztes Jahr?), dass es zwar viele Bewerber gab, aber sich davon nicht genügend in den Einstellungstests als qualifiziert erwiesen haben, so dass auch Anwärter genommen, die ansonsten leer ausgegangen wären. Vor allem bei dem männlichen Geschlecht. Also, worauf wartest du?

    Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg bei deiner Bewerbung! Nur Mut!

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

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