Bewerbung zur Ausbildung zum Rechtspfleger als Volljurist? Habt Ihr Ideen oder Tipps?

  • Dass Richter anderer Meinung sind als ich (und damit auch des öfteren neben der Spur sind *höhö*), ist Berufsrisiko.

    Ganz genau. Das hat nichts mit Volljurist als Rechtspfleger oder nicht zu tun. Bin selbst Volljurist und über § 2 Abs. 3 RPflG ohne Rechtspflegerausbildung Rechtspfleger geworden; die Anzahl meiner im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren aufgehobenen Entscheidungen kann ich mir im wahrsten Sinne des Wortes an einer Hand abzählen. :cool: Das mag ein bißchen arrogant klingen, ist aber nicht so gemeint. Aufgrund entsprechenden Feedbacks wurde mir z.B. die ggf. vertiefte theoretische (wenn erforderlich) Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen als sehr positiv kommuniziert. Ich habe auch die eine oder andere Sache terminiert, die sonst vielleicht schriftlich gelaufen wäre; dies auch mit positivem Ausgang (z.B. Vergleiche in Räumungsschutzverfahren, die dann auch eingehalten wurden, wie ich später durch Nachfragen beim Betreuer oder Gerichtsvollzieher in Erfahrung bringen konnte).

    Ich kenne den Hintergrund der von Draco genannten Fälle nicht, in denen der Einsatz nach der Befristung beendet wurde. Wenn man nichts Unmögliches verlangt, funktioniert es auch mit Quereinsteigern.

  • Hallo,

    ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, warum man mit diesen Examensnoten nicht einen deutlich besser bezahlten und anspruchsvolleren Job als Rechtspfleger findet. Insbesondere wenn man nicht örtlich gebunden ist.

    Nach solchen Abschlüssen lecken sich doch ca. 70% der Jurastudenten die Finger... :eek:

    Trotzdem viel Glück bei der Bewerbung!

    Gruß
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Rechtspfleger ist für mich absolut keine Notlösung, die Notlösung wäre wieder als Anwalt tätig zu werden, ganz ehrlich, ich fand diesen Job alles andere als erbaulich; ja ich weiß, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.....aber wenn es für mich eine Option gibt, eben gerade nicht die Notlösung zu wählen, dann lasse ich sie nicht außer acht.

  • ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, warum man mit diesen Examensnoten nicht einen deutlich besser bezahlten und anspruchsvolleren Job als Rechtspfleger findet.

    Eine andere Tätigkeit wäre vielleicht zu finden, denn so schlecht sind die Noten nicht, aber ob der Job dann so viel besser bezahlt und anspruchsvoller wäre, ist eine andere Sache. In eine Topkanzlei mit entsprechenden Verdiensten (und entsprechenden Wochenstunden) kommt man mit den Noten nicht und als einzelkämpfender Nuranwalt will das regelmäßige Geld unter Berücksichtigung aller Kosten und erforderlicher Rücklagen erst einmal verdient sein und ob die Arbeit dann insgesamt anspruchsvoller und vielseitiger ist, müsste sich auch erst noch zeigen. Oft ist der Wunsch Vater der Vorstellung. Wenn ein nicht gerade kleiner Prozentsatz der jüngeren Anwälte Nebenjobs ausüben muss und eine nicht unerhebliche Zahl älterer froh über einen ebenfalls berufstätigen Ehepartner ist, ist die Situation nicht sehr verlockend. Darüber habe ich mich in den Jahren mit so manchem Anwalt unterhalten und die Lage ist schlechter geworden. Ich hatte jedenfalls nie das Bedürfnis zu tauschen, aber jeder möge seine Zufriedenheit auf seinem Weg finden.

  • Ich könnte mir nicht vorstellen, als Rechtspflegerin oder Richterin (wäre möglich gewesen) zu arbeiten. Ich will Sachverhalte gestalten und nicht nach Vorgabe der Parteien darüber entscheiden. Mir würde meine Anwaltstätigkeit fehlen. Aber es klingt, als wäre es bei Dir gerade umgedreht. Wenn Du Dir da ganz sicher bist, steht doch einer entsprechenden Karriere nichts im Weg.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das Problem der Überqualifizierung mag gegeben sein, ist aber m. E. nicht ausschlaggebend. ... Ich denke, Neuer11 auf diese Weise den Gefallen am Rpfl.Beruf zu verleiden, ist nicht richtig.

    Ich denke, der Beitrag ist eine Antwort auf meinen Beitrag.

    Ich hatte nicht vor Neuer11 den Beruf des Rechtspflegers zu verleiden. Dafür finde ich persönlich den Beruf zu schön.
    Ich wollte nur Denkanstöße geben, dass es mit einer anderen Ausbildung vielleicht Probleme geben kann, an die man selber vielleicht nicht sofort denkt. Denn wie Richter und Rechtspfleger arbeiten unterscheidet sich ja doch.

    Außerdem habe ich mir die Probleme, die vielleicht - je nach Mentalität - entstehen können, nicht ausgedacht, sondern sind an einer großen Behörde, an der ich mal gearbeitet habe, in der Vergangenheit schon vorgekommen. Mit dem Ergebnis, dass der Kollege nach einiger Zeit aus dem Rechtspflegerberuf wieder ausgeschieden ist.

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