Hab hier komischweise mit der Suchfunktion nichts gefunden, sollte doch ein typisches Einsteigerproblem sein.
Ab wann gilt ein Fahzeug als einzustzendes Vermögen? Ich habe hier eine AStellerin, die zwar erwerbstätig ist, aber einen 10.000-Euro-Wagen (nach ihrer Schätzung) fährt. Wo zieht man da die Grenze? Ich fang ja auch nicht an, dem Schuldner den Verkauf eines PKW nahezulegen, wenn der Wert das Schonvermögen knapp übersteigt und er den Wagen zum Nachgehen der Erwerbstätigkeit benötigt...
Wie handhabt ihr das? Rechtsprechung evtl.?