Gestern hat mich eine Schuldnerin angerufen und gesagt, dass sie sich ein P-Konto eingerichtet habe, weil der Treuhänder gesagt habe, dass sie ein P-Konto in der Insolvenz brauche. Sie wollte von mir eine Bescheinigung über die unpfändbaren Grundbeträge und das Kindergeld haben.
Klar, hab ich gemacht. Aber wieso sie ein P-Konto braucht, weil jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (vorletzten Monat) erschließt sich mir nicht
Habe ich etwas verpennt oder kann sich jemand vorstellen, warum der TH sie zur Einrichtung eines P-Kontos aufgefordert hat?
Die Verbindlichkeiten, die sie hat, sind alle von ihrem verstorbenen Mann geerbt und es ist nicht anzunehmen, dass noch etwas dazu kommt (hab sie extra danach gefragt).
Pfändbar ist bei ihr nichts, aber die Versorgungsbezüge einschließlich des Kindergeldes liegen über dem Grundfreibetrag von 1.028,89 € (deswegen die Bescheinigung).