Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich im Forum auf die Suche begeben und nun mehrfach gelesen, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die Auslagenpauschale vor der Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht werden kann, so dass hier bei geringen Gebühren nicht auch noch bei der Auslagenpauschale etwas abgezogen werden muss. Dieser Meinung war ich auch.
Jedoch finde ich keine aktuelle Rechtsprechung dazu. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?
Danke