Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Eine Gesellschaft hat eine Kapitalerhöhung beschlossen und nun muss ich eine neue Gesellschafterliste sowie die Liste der Übernehmer erstellen.
Die Erhöhung erfolgte durch Bildung neuer Geschäftsanteile A (lfd. Nr. 2 bis Nr. 21) und neue Geschäftsanteile B (lfd. 22 bis Nr. 31 - nicht stimmberechtigt).
Nun mein Problem:
Die Listen habe ich soweit nach laufender Nummer der Geschäftsanteile erstellt. Dies war auch kein Problem. Aber muss in der Gesellschafterliste die Bezeichnung A und B bei den laufenden Nummern der Geschäftsanteile mit aufgenommen werden?
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.