Liste der Gesellschafter

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem. Eine Gesellschaft hat eine Kapitalerhöhung beschlossen und nun muss ich eine neue Gesellschafterliste sowie die Liste der Übernehmer erstellen.

    Die Erhöhung erfolgte durch Bildung neuer Geschäftsanteile A (lfd. Nr. 2 bis Nr. 21) und neue Geschäftsanteile B (lfd. 22 bis Nr. 31 - nicht stimmberechtigt).

    Nun mein Problem:

    Die Listen habe ich soweit nach laufender Nummer der Geschäftsanteile erstellt. Dies war auch kein Problem. Aber muss in der Gesellschafterliste die Bezeichnung A und B bei den laufenden Nummern der Geschäftsanteile mit aufgenommen werden?

    Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

  • M.E. nein.

    Ob die Anteile stimmberechtigt sind oder nicht, muss die Gesellschafterversammlung bzw. der Versammlungsleiter jeweils bei Abstimmungen prüfen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!