Der Verkäufer hat dem Käufer Vollmacht zur Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung erteilt.
Der Käufer hat dann aufgrund der Vollmacht eine Grundschuld bestellt. In einer weiteren Urkunde bewilligt und beantragt er nun noch einen Vorrangsvorbehalt für eine Erbbauzinsreallast bei der Grundschuld.
Konnte er die Erklärungen zum Rangvorbehalt aufgrund der Belastungsvollmacht abgeben oder muss der Eigentümer hier nochmal nachgenehmigen?