Nachlasspfleger verstorben - wohin mit den Unterlagen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Für die unbekannten Erben des Erblassers wurde NL-Pflegschaft angeordnet, der NL-Pfleger ist der Cousin des Erblassers.
    Es wurde ein Teilerbschein über 1/2 des Nachlasses für den Nl-Pfleger/Cousin erteilt.

    Und dann wurde die Akte seit geraumer Zeit nicht mehr bearbeitet....

    Nun ist der NL-Pfleger verstorben und die Witwe rief mich an, was denn mit den Unterlagen über die NL-Pflegschaft passieren soll (bzw. wann denn jemand vom Gericht käme um die Sachen abzuholen...)
    Was passiert denn nun mit den Unterlagen? Abholen wird sie niemand, soviel konnte ich ihr schon sagen.

    Ganz vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Feierabend!

  • Die Nachlasssache ist doch nicht abgewickelt mit einem Teilerbschein und einem verstorbenen Nachlasspfleger/Erben, also neuen Nachlasspfleger bestellen und der Arme darf sich dann um den (vermutlich) Mist kümmern.

  • Erbe = Nachlaßpfleger ?
    Sollte da nicht ne Alarmglocke klingeln ?

    Was ist das denn für ne professionelle Dezernatsbearbeitung ?


    Das habe ich mir auch gedacht, hoffte aber, dass Grete daran unschuldig ist und dann hilft man ja gern weiter;)

  • Die Nachlasspflegschaft endet nicht mit dem Tod des Nachlasspflegers.

    Es ist also jetzt zu prüfen, ob es weiterhin ein Bedürfnis für einen NLP gibt (m.E. ja auf jeden Fall!!) und dann ein neuer Teil-NLP für die zur Hälfte noch unbekannten Erben zu bestellen. Der neue NLP kann dann die NL-Verwaltung übernehmen und damit auch die Unterlagen von der Witwe des alten NLP.

    Ich staune über die "Handhabung" von Nachlasspflegschaften bei dem dortigen Gericht...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Und wenn mir jetzt noch einer sagt, dass der Nachlass recht werthaltig ist....wie hoch ist er denn?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Nur noch so nebenbei, ich würde einen unbeteiligten Dritten als NLP einsetzten (Anwalt etc.)
    Jedenfalls keinen aus der Familie oder der einen Vorteil daran hat, die übrigen Erben nicht zu finden.
    Bei einem werthaltigen Nachlass wäre es evtl. angebracht, wenn der neue NLP die Unterlagen des Alten überprüft...

  • Es ist sogar ein MUSS, dass der neu Pfleger die Rechnungslegung des alten Pflegers prüft, weil auch er wiederum für den gesamten Nachlass ab Todestag verantwortlich ist. Heißt also, dass wenn der alte Pfleger Fehler gemacht hat, der neue Pfleger ihn auf jeden Fall haftbar machen muss.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Was wir sagen wollen ist, dass man ja auch als "Erbe" nicht in den (falschen) Fußstapfen seines "Vorgängers" laufen muss...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Bei Allem Irrsinn, die Familie zu bestellen, ehrt es das Gericht doch, überhaupt NAPfl. anzuordnen. Es gibt immer noch Gerichte, welche sagen, sollen sich doch die Erben kümmern. In diesem Fall hätten das Gericht einen Erben gesucht und vielleicht auch gefunden und ihn als Mitglied einer Gesamthandsgemeinschaft alles regeln lassen. Falls sich jemand schlecht behandelt fühlt, hat er doch im Innenverhältnis ein Schadeneersatzanspruch. So geht es in Deutschland leider auch. Also Kopf hoch bei solchen "Erbstücken". Neuen Berufspfleger einsetzen und alles wird gut.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!