Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Für die unbekannten Erben des Erblassers wurde NL-Pflegschaft angeordnet, der NL-Pfleger ist der Cousin des Erblassers.
Es wurde ein Teilerbschein über 1/2 des Nachlasses für den Nl-Pfleger/Cousin erteilt.
Und dann wurde die Akte seit geraumer Zeit nicht mehr bearbeitet....
Nun ist der NL-Pfleger verstorben und die Witwe rief mich an, was denn mit den Unterlagen über die NL-Pflegschaft passieren soll (bzw. wann denn jemand vom Gericht käme um die Sachen abzuholen...)
Was passiert denn nun mit den Unterlagen? Abholen wird sie niemand, soviel konnte ich ihr schon sagen.
Ganz vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Feierabend!