Nachlassinsolvenz - Vergütung Nachlasspfleger

  • Hallo,

    habe folgendes Problem:
    Auf Antrag des Nachlasspflegers wurde das Nachlassinsolvenzverfahren
    eröffnet. Nun beantragt der Nachlasspfleger (ein RA) die Festsetzung seiner Vergütung
    für die Stellung des Antrags auf Eröffnung des Inso-Verfahrens
    und zwar eine 1,0 Gebühr Nr. 3313 VV RVG zzgl. Postpauschale Nr. 7002 VV RVG.
    Ein Vergütungsantrag für die übrige Tätigkeit soll in Kürze folgen.
    Kann der Nachlasspfleger für die Antragstellung eine Festsetzung der o. g. Vergütung verlangen. Meines Erachtens wäre die für die Stellung des Eröffnungsantrags benötigte Zeit anzugeben, die dann mit dem dem Nachlasspfleger zugestandenen Stundensatz multipliziert wird.
    Wie seht ihr das?

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!