Wie läuft denn das bei der Tabellenprüfung, wenn seitens eines Gläubigers die Rücknahme der Forderung in Höhe von x€ erklärt wird, der IV aber versehentlich zu viel Rücknahme beim InsG erklärt?
Beispiel: IV erklärt, Forderung werde in Höhe von 1000,- EUR zurückgenommen. In Wirklichkeit hat der Gläubiger aber nur in Höhe von 900 EUR zurücknehmen wollen.
Kann der Fehler des IV korrigiert werden?
Grüße.