Hallo,
da es bald in die Praxiszeit geht und dann der Antrag auf Trennungsgeldbewilligung und Antrag auf TG eingereicht werden müssen, hab ich mal eine Frage:
Bekommt man Trennungsgeld
(abgesehen von den Voraussetzungen wie die Mindestentfernung von Wohnort-Dienststätte, die seien jetzt erfüllt ),
wenn man die eigene Wohnung am Ort der Fachhochschule verlässt um wieder bei seinen Eltern wohnen zu können (während der Praxiszeit, da das AG dort näher dran ist) ?
Müssen evtl. Nachweise (Mietvertrag) eingereicht werden?
Schon vorab DANKE !