Geschäftsführerversicherung bei ZNL ausländischer Kapitalgesellschaft??

  • hey :) irgendwie hab ich jetzt mal ne blöde frage, vielleicht liegt es an der uhrzeit, ich weiß es nicht.
    habe hier die anmeldung einer zweigniederlassung einer kapitalgesellschaft nach serbischen recht.
    muss der geschäftsführer der hier ins reg. eingetragen wird die eignungsversicherung abgeben :confused:
    liebe grüße

  • :)

    und alles was notwendig ist (versicherung / belehrung) kann kompl. durch einen ausländischen notar gemacht werden?!
    dann mit apostille ...

  • Ja, wenn man eine Apostille braucht. Hinsichtlich der Belehrung durch den Notar sind die §§ 8 Abs.3 Satz 2 GmbHG und 37 Abs. 2 Satz 2 AktG da recht eindeutig. Ich weise die Antragsteller aber auch darauf hin, dass an den jeweiligen deutschen Konsulaten deutsche Notare arbeiten und man dort eine Beurkundung auch ohne Apostille vornehmen kann...

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Hast Du ein HRP Registerrecht von Krafka/Willer/Kühn zur Hand? Schau dort mal ab Rn. 311 (7. bzw. 8. Auflage). Stimme Krotte voll zu.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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