Auszahlung PKH-Vergütung

  • Ich bin hier gerade über eine sonderbare Anweisung gestolpert:
    Kläger hat PKH, RA X aus der Kanzlei ABC wurde beigeordnet. Antrag auf Auszahlung der PKH-Vergütung wird von RA Y aus der gleichen Kanzlei gestellt. Ich habe RA Y angeschrieben, dass er keinen Anspruch hat und seinen Antrag zurücknehmen soll. Der Antrag muss vom beigeordneten RA X gestellt werden. Daraufhin wurde mir gesagt, dass das so nicht geht, weil es interne Absprachen und auch eine Anweisung des Bezirksrevisors gibt, wonach den Vergütungsantrag jeder beliebige RA aus der Kanzlei stellen kann und dann auch ausgezahlt werden muss. :gruebel:
    Daran will ich mich aber nicht halten, weil das dem § 45 RVG widerspricht. Was wäre, wenn der beigeordnete RA auch noch seinen Antrag stellt? Dann muss ich doch an ihn auch noch auszahlen. Manchmal verlassen Anwälte ja Kanzleien....
    Wie wird das an anderen Sozialgerichten gehandhabt?

  • Ich bin zwar kein Sozialgericht.
    Aber wenn RA X der SOZ ABC beigeordnet wird, ist das m. M. n. keine Beiordnung eines SOZ.
    Wenn RA X ausgeschieden ist, kann er seine Ansprüche entsprechend abtreten und die Abtretungserklärung kann mit dem Antrag durch RA Y eingereicht werden.

    (SOZ werden hier - Dank sei Gott - nicht beigeordnet. Wir machen es immer noch old school. :cool:)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • So kannte ich das bisher auch. Am Sozialgericht läuft aber so manches anders, als ich es bisher kannt. Und: Hier wurde nicht die Sozieät beigeordnet sondern ein ganz bestimmter RA, nämlich RA X.

  • Ich würde den Antrag auch als unzulässig ablehnen.

    Aktivlegitimiert ist nur derjenige, der beigeordnet wird. Ausnahmen sind möglich (z.B. nach einer Abtretung oder auch im Fall einer angezeigten Vertreterbestellung), liegen hier aber wohl nicht vor.

  • :)
    RA Y hat zurückgenommen und RA X hat Antrag gestellt. Meine Kollegen haben gestaunt, dass die das ohne zu Meckern gemacht haben. Mir wurden ja harte Diskussionen angekündigt. :gruebel:
    Und meine Welt ist wieder i.O. :strecker

  • Kenne ich hier aber auch so. Auf eine entsprechende Verfügung reagiert die Kanzlei als erstes eher ungehalten, dann wird aber der Antrag zurückgenommen und vom Berechtigten gestellt. Warum auch einen Streit anfangen, wenn man ihn so leicht umgehen kann.

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